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Künftige Nutzung des Bahnhofs Bernrain in Reichweite

Kreuzlingen – Neun Interessenten haben sich beim Stadtrat für die künftige Nutzung des Bahnhofs Bernrain beworben. Der Stadtrat führt nun mit zwei Kreuzlinger KMUs die Verhandlungen weiter.

Für den Bahnhof Bernrain wird die Zukunft zeigen, wofür er genutzt wird.. (Bild: ek)

Bis Ende April 2019 müssen sie eine einfache Projektstudie vorlegen. Nach deren Überprüfung durch eine Arbeitsgruppe entscheidet der Stadtrat, um dem Gemeinderat einen entsprechenden Baurechtsvertrag vorzulegen.

Nachdem die SBB den alten Bahnhof Bernrain an die Stadt Kreuzlingen abgetreten haben, genehmigte der Gemeinderat im Herbst 2014 die Überführung der Parzellen Nrn. 2996 und 9245 in die Wohn- und Gewerbezone WG 50. Anschliessend schrieb der Stadtrat den Bahnhof zur Nutzung im Baurecht öffentlich aus und präsentierte dem Gemeinderat ein Jahr später einen Baurechtsvertrag, der vom Parlament jedoch abgelehnt wurde.

Mit der erneuten Ausschreibung konnten sich Interessierte bis Ende April 2018 wiederum für die zukünftige Nutzung des Bahnhofs Bernrain bewerben. Der Stadtrat setzte eine breit abgestützte Arbeitsgruppe ein, die alle neun Bewerbungen prüfte und dem Stadtrat empfahl, zwei davon weiter zu verfolgen.

An seiner letzten Sitzung entschied der Stadtrat, die Verhandlungen mit zwei Bewerbern, beides KMUs aus Kreuzlingen, weiter zu führen. Bis Ende April 2019 haben sie Zeit, eine einfache Projektstudie einzureichen, die wiederum von der Arbeitsgruppe geprüft wird, um eine Empfehlung zuhanden des Stadtrates abzugeben.

In einem weiteren Schritt wird der Stadtrat einen Baurechtsvertrag ausarbeiten und dem Gemeinderat zur Abstimmung vorlegen. Noch in diesem Jahr will der Stadtrat den politischen Prozess abschliessen, damit der Bahnhof Bernrain bald möglichst seiner neuer Bestimmung zugeführt werden kann.

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