Lebenslang für den Badi-Mörder
Kreuzlingen – Das Bezirksgericht folgte heute vollumfänglich den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Für den Mord an seiner Freundin muss ein 62-Jähriger Konstanzer lebenslang hinter Gitter. Zusätzlich wurde eine Verwahrung angeordnet, denn der Verurteilte stellt laut Gericht eine Gefahr für die Allgemeinheit dar.
«Beim Gericht bestehen keine Zweifel an der Täterschaft», begründete Bezirksrichterin Ruth Faller heute das Urteil. Der Mann habe die Tat im Voraus geplant und die Abhängigkeit seiner Geliebten schamlos ausgenutzt. Seine Motive seien egoistisch gewesen: Er wollte sich einer lästigen und fordernden Person entledigen und sich an ihr bereichern. «Sie haben ihr die Ehe versprochen, um sie besser lenken zu können», sagte die Bezirksrichterin.
Dass er in finanziellen Schwierigkeiten steckte, sah das Gericht aufgrund von Zeugenaussagen als erwiesen an, auch wenn die Verteidigung des Angeklagten hier ein anderes Bild zeichnen wollte.
Da der Täter das Opfer ausserdem verantwortlich machte für das Scheitern seiner Beziehung zur früheren Lebensgefährtin und Mutter seines Sohnes, haben laut Gericht Rachegelüste ebenfalls eine Rolle gespielt.
Argumente des Verteidigers zogen nicht
Der Anwalt des Beschuldigten hatte gestern versucht, den von der Staatsanwaltschaft geschilderten zeitlichen Ablauf anzuzweifeln. Das Gericht berief sich in seiner Begründung auf die Fakten: Um 21.26 Uhr passierte das Opfer den Grenzübergang Gottlieben. Verabredet war das Paar um 21.30 Uhr am Kuhhorn. Kurz vor dem Verlassen des Restaurants, um 22.02 Uhr, hatte der Wirt das spanische Kennzeichen notiert. Um 22.30 Uhr wurde das Handy des Beschuldigten im Antennenkreis Hefenhausen registriert.
Zwischen Verlassen des Restaurants und der Wegfahrt von der Badi habe der Täter genug Zeit gehabt, das Opfer zu töten, so die Bezirksrichterin. «So traurig es klingt: Mehr als 20 Minuten waren dazu nicht nötig.» Zweifelsfrei sei ausserdem, dass er sie mit einem Stein erschlagen habe.
Das Gutachten, welches dem Täter eine manipulative und kaltblütige Persönlichkeit bescheinigt, gepaart mit einer Distanz zu Regeln und Normen, bezeichnete das Gericht als «vollständig und sorgfältig erstellt». Dem Täter wird zudem eine geringe Therapiefähigkeit ausgewiesen.
Zur lebenslangen Haftstrafe kommt so ausserdem eine Verwahrung. Sollte seine Gefängnisstrafe also einmal vorzeitig begnadigt werden, wird es nicht leicht, frei zu kommen.
20’000 Franken für den Verlust der geliebten Tochter
Das Gericht sprach der Mutter der Toten 20’000 Franken Genugtuung zu. Ihr Anwalt hatte gestern 30’000 Franken beantragt. Abschliessend sprach das Gericht der Mutter sein Beileid aus. Sie nickte und sagte leise «Danke».
Der Täter wurde von Beamten abgeführt, während einige Anwesende aufstanden und ihn fixierten. Er blickte nicht einmal auf. Auch während des Urteils zeigte er keine Gefühlsregung.