50-Euro-Grenze beschlossen
Region – Die Rückerstattungsgrenze von 50 Euro bei einem Einkauf ennet der Grenze kommt ab 2020. Vorige Woche hat der deutsche Bundestag ein neues Gesetz diesbezüglich verabschiedet. Die Entwicklung einer App, um die Zollgeschäfte zeitsparender abzuwickeln, ist hingegen weiterhin blockiert.
Der Entschluss beendet einen jahrelangen politischen Streit. Wer nach Deutschland zum Einkaufen fährt, darf sich ab nächstem Jahr die Mehrwertsteuer erst erstatten lassen, wenn er für mindestens 50 Euro eingekauft hat. Die Zustimmung des deutschen Bundesrats – voraussichtlich Ende dieses Monats – ist nur noch Formsache. Im Nachbarland begrüssen Handel, Politiker und Arbeitnehmervertreter die Einführung dieser sogenannten «Bagatellgrenze» für Einkaufstouristen aus Nicht-EULändern. In der Debatte war zuvor auch eine Bagatellgrenze von 175 Euro im Gespräch. Dagegen konnte sich der Handel in der deutschen Grenzregion, der auf die vielen Schweizer Einkaufstouristen angewiesen ist, aber erfolgreich wehren.
«Ein guter Kompromiss»
In der politischen Landschaft der Grenzregion kam der Entscheid gut an. Denn die ursprünglich geforderte Grenze von 175 Euro wäre keine Bagatellgrenze gewesen, sondern hätte den Einzelhändlern in der Grenzregion massiv geschadet, so die einhellige Meinung. Von der Mindesthöfe des Einkaufswerts bei 50 Euro verspricht man sich Entlastung bei den Zollabfertigungsstellen. So sprach Claudius Marx, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee, von einem «guten Kompromiss».
Auch die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi geht von einer bitter nötigen Arbeitserleichterung, sprich: Reduzierung der Stempelei, durch die Bagatellgrenze für den Zoll aus. – leider noch nicht zur Weihnachtszeit. Die deutschen Einzelhändler sind die einzigen, die nicht ganz so glücklich sind. «Unter Berücksichtigung der Handelssituation in den Grenzregionen werden die Umsätze zurück gehen», sagte Peter Kolb, Geschäftsführer von Sport Gruner in Konstanz und Delegierter des Handelsverbands Südbaden. Ähnlich äusserte sich Jürgen Baur vom Frischemärkte Baur. «Diese Bagatellgrenze wird uns im Lebensmitteleinzelhandel empfindlich treffen. Wir rechnen mit einem zweistelligen Umsatzrückgang durch ein verändertes Einkaufsverhalten», sagt er.
Laut Beschluss soll die Bagatellgrenze so lange gelten, bis ein elektronisches Ausfuhrsystem eingerichtet ist. Diese würde den Zoll spürbar entlasten. Denn bisher müssen die Zollbeamte die Ausfuhrscheine manuell bearbeiten. Allerdings hat der deutsche Bundestag die Mittel für die Entwicklung dieser App noch nicht freigegeben, was den Handel verärgert.
Thomas Domjahn/sb