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Öffentliche Planauflagen gestoppt

Kreuzlingen – Aufgrund der «ausserordentlichen Lage» im Zusammenhang mit dem Coronavirus setzt die Bauverwaltung Kreuzlingen die Empfehlung des Kantons Thurgau um: Ab sofort und bis auf weiteres werden keine neuen Projekte öffentlich aufgelegt.

Einsicht in die Unterlagen ist nach Terminvereinbarung nach wie vor möglich. (Bild: zvg)

Die öffentliche Auflage von Baugesuchen, Planungsgeschäften, Konzessionen, Strassen- oder Erschliessungsprojekten, etc. dient der Gewährung des rechtlichen Gehörs und bildet die Voraussetzung für die Wahrnehmung des Einspracherechts. In Kreuzlingen liegen die Pläne und Unterlagen in der Bauverwaltung Kreuzlingen an der Hauptstrasse 88 jeweils öffentlich zur Einsicht auf.

Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, sind die Verwaltungsgebäude der Stadt-verwaltung und der Technischen Betriebe Kreuzlingen jedoch seit dem 19. März geschlossen. Die Abteilungen können nur nach telefonischer Voranmeldung oder in dringenden Fällen besucht werden. Diese Massnahmen wurden getroffen, um die Bevölkerung zu schützen. Insbesondere Personen ab 65 Jahren und Personen, die zur Risikogruppe zählen sind aufge-fordert, unnötige Kontakte zu vermeiden.

Aufgrund dieser Situation empfahl das kantonale Departement für Bau und Umwelt (DBU) allen Gemeinden, bis auf weiteres auf die öffentliche Auflage von Baugesuchen, Planungsge-schäften, Konzessionen, Strassenprojekten, Erschliessungsprojekten, etc. zu verzichten. Die Bauverwaltung Kreuzlingen setzt diese Empfehlung für neue Projekte ab sofort um – der Planauflagestopp dauert bis zur Freigabe durch das DBU.

Die bereits laufenden Planauflagen werden weitergeführt; Einsicht in die Unterlagen ist nach Terminvereinbarung nach wie vor möglich. Für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht persönlich auf der Bauverwaltung Kreuzlingen erscheinen können, werden die Unterla-gen auf Wunsch digital zur Verfügung gestellt.

Während des Auflagestopps eingereichte Bauprojekte werden vorbereitet, um Entscheide nach erfolgter nachgeholter Planauflage zeitnah fällen zu können. Wir bitten Sie um Ver-ständnis. Weitere Auskünfte erteilt die Bauverwaltung, Telefon: +41 71 677 61 86, E-Mail: bauverwaltung@kreuzlingen.ch.

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