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Thurgauer Regierung entwirft kantonales Corona-Massnahmenpaket

Kanton – Erarbeitung eines kantonalen Massnahmenpakets zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise.

(Symbolbild: Archiv)

Eine von der Thurgauer Regierung einberufene Arbeitsgruppe entwirft gegenwärtig ein kantonales Corona-Massnahmenpaket. Dieses soll bei Bedarf ergänzend zu den Hilfsinstrumenten des Bundes für von der Coronakrise betroffene Unternehmen und Personen eingesetzt werden.

Die Regierung des Kantons Thurgau begrüsst die umfassenden Massnahmen des Bundesrates zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus. Sie erachtet auch die neue Notverordnung zur Gewährung von Krediten, die vorübergehende Aufhebung der Stellenmeldepflicht, die Erleichterungen für Stellensuchende sowie die weiteren Massnahmen zur Stützung der Wirtschaft als sehr wirksam und hilfreich. Mit der Liquiditätshilfe des Bundes ist gewährleistet, dass die Thurgauer Unternehmen unbürokratisch und rasch Zugang zu Krediten erhalten.

Hilfsinstrumente nutzen
Die temporäre Aufhebung der Stellenmeldepflicht setzt in den Arbeitsämtern Ressourcen frei, sodass aktuell besonders wichtige Aufgaben des Amtes für Wirtschaft und Arbeit prioritär wahrgenommen werden können. In den vergangenen Tagen sind über 2000 Voranmeldungen für Kurzarbeit eingegangen. Diese werden rasch bearbeitet und die entsprechenden Zahlungen umgehend abgewickelt. Gleichzeitig sind über 600 Neuanmeldungen bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren RAV registriert worden. Der Regierungsrat appelliert an die Arbeitgeber, zuerst alle anderen neugeschaffenen Hilfsmassnahmen zu ergreifen, bevor Mitarbeitende entlassen werden.

Massnahmenpaket des Kantons
Zur finanziellen Bewältigung der Coronakrise hat die Thurgauer Regierung den Auftrag zur Ausarbeitung eines kantonalen Massnahmenpakets erteilt, damit Thurgauer Unternehmen und Personen ergänzend zu den Massnahmen des Bundes gezielt unterstützt werden können. Eine Arbeitsgruppe unter Federführung des Departementes für Inneres und Volkswirtschaft (DIV) mit Vertreterinnen und Vertreter der Departemente für Finanzen und Soziales (DFS), für Erziehung und Kultur (DEK) und des DIV erarbeitet Vorschläge für mögliche zusätzliche Instrumente zur Unterstützung der Thurgauer Wirtschaft und Veranstalter in den Bereichen Kultur und Sport. Der Regierungsrat wird darüber nächste Woche entscheiden. Dabei wird er auch entsprechende Anträge an den Grossen Rat verabschieden, damit dieser die Gelegenheit hat, möglichst bald darüber zu beraten und Beschluss zu fassen. Aufgrund der ausserordentlichen Lage werden die Regierungsrats-Beschlüsse jedoch umgehend in Kraft treten. Der Regierungsrat rechnet damit, im Verlaufe der nächsten Woche die Öffentlichkeit informieren zu können.

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