Verkehrsversuch auf dem Boulevard
Leserbrief – Am Dienstag, 31. März, hat die Stadt bekannt gegeben, dass sie in Sachen Verkehrsversuch auf dem Boulevard vom Verwaltungsgericht (VG) Thurgau Recht bekommen habe. Dazu nimmt Jost Rüegg aus Kreuzlingen, Vertreter der Beschwerdeführer, Stellung.
Das Initiativkomitee hat sich im Vorfeld von Einsprachen und Beschwerden zum frühzeitigen Abbruch des Verkehrsversuches auf dem Boulevard, veranlasst durch den Stadtrat, juristisch beraten lassen und kam zum Schluss, dass der Stadtrat gegenüber den Initianten für einen autofreien Boulevard gegen Treu und Glauben verstossen hat.
Das Verwaltungsgericht (VG) ist mit seinem Entscheid vom 18. Dezember 2019 (Eingang am 12. Februar 2020) auf die Beschwerde eingetreten und benötigte ganze 23 Seiten, um seinen negativen Entscheid gegen die Beschwerdeführer zu begründen.
Der Entscheid ist einigermassen nachvollziehbar und wurde darum von den Beschwerdeführern auch nicht angefochten. Zudem wurde der Verkehrsversuch während 16 Monaten (statt 12 Monaten) durchgeführt, allerdings ohne eine abschliessende Auswertung und ohne einem Entscheid wie weiter, was aufzeigt, wie planlos der Stadtrat in diesem Prozess vorging.
Der Knackpunkt des Entscheides durch das VG liegt bei der rechtlich völlig ungenügenden Vereinbarung (Einverständniserklärung) vom 29. September 2014. Sie wurde seinerzeit von der Stadt formuliert und einerseits von je einem Vertreter des Initiativkomitees, des Gewerbes und dem Quartierverein sowie andererseits von den Herren STA Andreas Netzle und Stadtschreiber Thomas Niederberger von Seiten der Stadt unterzeichnet.
In dieser ziemlich dürren Einverständniserklärung hätte juristisch hieb und stichfest festgehalten werden müssen, was im Protokoll vereinbart wurde. Ein Abbruch des Versuchs war nie vorgesehen, allerdings eine Überprüfung der Ergebnisse nach sechs Monaten. Diese dürre Einverständniserklärung wurde den Beschwerdeführern schliesslich zum Verhängnis.
Somit haben wir bis heute keine Verbesserungen auf dem Boulevard, obwohl von der Stadt und auch von Gewerbevertretern immer wieder angekündigt und über die Initiative für einen autofreien Boulevard konnte die Bevölkerung von Kreuzlingen nie abstimmen.
Was lernen wir daraus ?
Vereinbarungen mit Vertretern der Stadt müssen von einem einschlägig versierten und unabhängigen Juristen mitverfasst werden.