Susanne Dschulnigg als neue Kirchenpräsidentin
Leserbrief – Barbara Kern aus Kreuzlingen unterstütz die Kandidatur von Susanne Dschulnigg für das Amt als Kirchenpräsidentin.
Weil ich mir eine offene und solidarische evangelische Kirche wünsche. Eine Kirche in welcher anders Liebende, anders Denkende auf ihren Schutz und die Anerkennung zählen können. Eine fortschrittliche Kirche des Miteinanders und des Respektes und Aufgeschlossenheit gegenüber anderer Lebensphilosophien und Lebensformen.
Eine facettenreiche Glaubensgemeinschaft im Namen eines grossen Ganzen. Möchten Sie auch Mitglied einer solchen Kirche sein? Dann geben Sie Frau Susanne Dschulnigg am 19.April Ihre Stimme. Für eine Kirche für alle.
Sehr geehrte Frau Kern, Stadträtin außer Dienst
Vielleicht tragen auch Ihre Zeilen zur Abwahl des amtierenden Kirchenpräsidenten bei, aber haben Sie sich schon einmal gefragt was dann auf die Evangelische Kirchgemeinde zukommt? Wenn ich die bisherigen Kommentare ansehe, sieht es im Moment so aus: Ein Mitglieder der Kirchenpflege ist Für Thomas Leuch, einer gegen Ihn! Vielleicht hätten Sie Frau Kern als besonnene Politikerin besser versucht zwischen den Partien zu Vermitteln, als noch mehr Öl ins Feuer zu gissen!
Herr Emil Bügler, auch Kirchenpräsidentschaftswahlen sind eben Wahlen – da sollte es normal sein, dass die Wahlberechtigten etwas bzw. jemanden zu wählen haben. Es sollte also völlig normal sein, dass mehr als ein Kandidat/eine Kandidatin zur Wahl antreten. Bei jeder wahl sollte es auch normal sein, dass die Kandidierenden unterschiedliche Schwerpunklte setzen. Wieso sollte das in einer Kirchgemeinde anders sein, als z.B. bei einer Regierungsratswahl? Wieso sollen unterschiedliche Standpunkte nicht unterstützt werden? Eagl wo – ob im Kanton, im Bund, in der Gemrinde oder der Kirche – es gelten doh demokratische Regeln, die besagen, dass die Mehrheit der WählerInnen darüber entscheidet, in welche Richtung es gehen soll. Es kann doch nicht der Sinn sein, sämtliche Unterschiede zu zu kleistern, um so zu tun, als gäbe es gar keine Unterschiede. Die unterschiedlichen meinungen verschwinden doch nicht, wenn man auf „Friede, Freide, Eierkuchen“ macht.
Herr/Frau Schiesser????? Gerne werde ich Ihnen Antworten, wenn ich Ihren vollständigen Name kenne, damit ich weis mit wem ich einen Disput führe, soviel kann ich Ihnen aber schon einmal sagen, wenn Sie den menschlichen Umgang innerhalb einer christlichen Gemeinschaft gleichsetzen wie den Umgang zwischen Partei politische lagern, dann können wir die Kirche gleich abschaffen. Denn es es werden sich immer mehr Menschen angewidert fühlen und der Institution, die eigentlich die Nächsten Liebe predigen soll, den Rücken kehren. Immerhin würde Ihre Wortmeldung erklären, warum Frau Barbara Kern für Ihre Parteikollegin, Susanne Dschulnigg die Feder ergreift. Es geht bei der Wahl zum Kirchenpräsident um einen Partei politischen Abrechnung gegen den Amtsinhaber, und nicht um die Sache wie gebeutelte Seelen ein Ort der Stärke erfahren dürfen!
Bis dahin Ihr Emil Bügler, Dotnacht
Sehr geehrter Herr Bügler, wenn’s Ihnen hilft: Ich bin Frau Schiesser. Keine Ahnung, was das mit dem Inhalt der Argumente zu tun hat, aber wie gesagt: Wenn’s der Wahrheitsfindung dient… Sie, Herr Bügler, erstaunen mich: Einerseits verlangen Sie von Barbara Kern, Sie dürfe nicht für Susanne Dschulnigg Partei ergreifen, sondern müsse zwischen den Kandidierenden „vermitteln“. Andererseits ergreifen sie selbst mehrfach Partei für Herrn Leuch. Wie das? Wieso ist es bei Ihnen in Ordnung, Stellung zu beziehen, bei anderen dagegen verwerflich? Vielleicht, weil Sie mit „vermitteln“ eigentlich nur meinen, es solle niemand gegen den von Ihnen bevorzugten Kandidaten antreten? Wahlen für die Kirchgemeinde, sind demokratische Wahlen. Sie folgen demokratischen Regeln, so sieht es die Verfassung der evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau vor und sie regelt in einer Verordnung detailliert, wie das zu geschehen hat. Und das Wort „Wahl“ hat mit „Auswahl“ zu tun. Ohne Auswahl gibt’s nichts zu wählen.
Und nun zum zweiten Missverständnis: Kirchgemeindewahlen betreffen die Organisation der Kitrchgemeinde – nicht die Theologie der Kirche. Auch nicht den zwischenmenschlichen Umgang in der Kirchgemeinde – man geht allerdings mehrheitlich auch auf politischer Ebene anständig miteinander um. Aber es würde sehr wenig Sinn machen, legte die Landeskirche fest, dass der Kirchgemeindepräsident/die -präsidentin von den Kirchbürger/Innen gewählt werden muss, empfände sie gleichzeitig eine Wahl/Auswahl als unchristlich. Das Seelenheil finden Gläubige hoffentlich im Glauben und nicht in der Wahlurne.
Liebe Frau Schiesser, wenn Sie es den tatsächlich sind es ist meiner Meinung eine demokratische Gepflogenheit, wenn man mit vollem Namen zu seiner Meinung steht! Dafür leben wir in einem Land mit Meinungs- und Pressefreiheit. Also liebe „Frau Schiess“ nächstes mal mit vollem Namen. Gerade Katholisch Kreuzlingen kann ein Lied davon singen, was es heisst, wenn eine „Christliche Gemeinde“ gespalten wird.
Und da stellt sich für mich schon die Frage ob das Frau Dschulnigg oder einer Frau Barbara Kern einfach gleichgültig sein kann! Man kann doch nicht so tun als sei ein Kirchenpräsident für alles verantwortlich! Wo bleibt die Toleranz der sonst so betont Toleranten? Wofür gibt es die Kirchenpflege und die Kirchgemeindeversammlung, demokratische Instrument um im Fall der Fälle gegen zu steuern! Wäre der Präsident eine Frau, würde man von einer Hexenjagd sprechen. Wird sich eine neue Kirchenpräsidenten und Ihre Anhänger mit der Abwahl des Amtsinhaber zufrieden geben oder werden dann anders denkende aus der Behörde gemobbt?
Sehr geehrter Herr Bügler, erst wollten Sie unbedingt wissen, ob ich Frau oder herr Schiesser sei, nun wissen Sie’s und nun zweifeln Sie die Angabe nicht nur an – nein, Sie verpassen mir auch noch einen anderen Namen. So dringend scheint das also nicht zu sein, mit der Namensnennung. Aber nun zum Inhalt: Wie gesagt: Es sind Wahlen angesetzt und da sollte man froh sein, wenn die Wählerinnen und Wähler auch wirklich Auswahl haben. Wieso es sozusagen ein Sakrileg sein soll, eine Gegenkandidatin oder einen Gegenkandidaten zu benennen, erschliesst sich nicht. Ohne eine/einen solchen, könnte man sich die Wahl auch schenken und den/die einmal Gewählten zu Amtsträgern auf Lebenszeit ernennen. Sieht aber das Krichenrecht nicht vor. Die Spaltung einer Gemeinde – egal ob evangelisch, katholisch, politisch – entsteht nicht durch mehr als eine Kandidatur. Umgeklehrt wird ein Schuh daraus: Wenn es mehr als eine Meinung darüber gibt, wie eine Gemeinde geführt werden soll und/oder welche Themen in einer Gemeinde wichtig sind, dann wird es auch mehr als einen Bewerber, eine Bewerberin für ein Amt geben. Und das ist gut so. In der Wahl wird sich dann zeigen, welche Gruppe grösser ist bzw. wievielen Wählenden welches Thema wichtiger ist. Als guite Demokraten werden die Unterlegenen – egal welcher Seite – das Ergebnis anerkennen. Gerade bei uns in der Schweiz, ist das eigentlich gelebte Gewohnheit. Und da Sie selbst ja auch für einen Kandidaten Stellung beziehen, kann die Stellungnahme alleine ja auch kein Ausdruck von Spaltungswillen sein. Oder wollen Sie sagen, Sie wollten spalten?
Liebe „Frau Schiesser“ ich glaube Ihnen geht es längst nicht nur mehr um die eigentliche Sache, sondern nur darum das letzte Wort zu haben! Wie Sie vielleicht in meinem vorherigen Kommentar entnehmen konnten, habe ich den Namen „Schiess“ in Anführung- Schlusszeichen gesetzt. Das kann jeder interpretieren wie er möchte!