Unterstützungsleistungen der Winterhilfe Thurgau
Thurgau – Aufgrund der Corona-Krise befinden sich im Thurgau viele Menschen in einer akuten Notlage. Um diese zu unterstützen, stellte die Winterhilfe Thurgau unter anderem das Projekt Lebensmittelgutscheine auf die Beine gestellt.

Dank einer grosszügigen Spende der Familie Federer können einmalig Einkaufsgutscheine herausgegeben werden. (Bild: Dimitri Wittmann auf Pixabay)
Neue staatliche Unterstützungsformen werden aufgegleist, staatliche Stellen (zum Beispiel Arbeitslosenkasse, Ausgleichskasse) werden mit entsprechend vielen Gesuchen eingedeckt. Bis diese Unterstützung greift, kann bei der Winterhilfe Thurgau zusätzlich zu den gewohnten Leistungen, ein vereinfachtes Gesuch um Überbrückungsleistungen gestellt werden.
Neu:
Fonds für Familien in Not
Dank einer grosszügigen Spende von Roger und Mirka Federer kann die Winterhilfe ab sofort einmalig Einkaufsgutscheine an Familien mit minderjährigen Kindern abgeben, Kosten für die Notfall-Kinderbetreuung übernehmen oder weitere Unterstützungen bis zu einem Höchstbetrag von 500 Franken leisten. Diese Hilfe richtet sich an Familien, die durch die aktuelle Situation aufgrund des Corona-Virus existenzielle Einkommensverluste erleiden.
Auf der Website der Winterhilfe Thurgau finden Sie dazu ein Merkblatt und das Gesuchsformular.
Lebensmittelgutscheine für Einzelpersonen und Paare in Not
Nicht nur Familien betrifft die wirtschaftliche Lage, auch weitere Bevölkerungsgruppen sind einem erhöhten Armutsrisiko ausgesetzt und benötigen dringend Unterstützung. Für sie wurde das Projekt Lebensmittelgutscheine lanciert. Notleidende Alleinstehende und Paare, die nachweislich durch die Corona-Krise Einkommenseinbussen hinnehmen müssen, erhalten Coop-Lebensmittelgutscheine. Für Einzelpersonen 200 Franken und für Paare 300 Franken.
Menschen, die bereits vor der Corona-Krise am Existenz-Minimum lebten, können weiterhin auf dem normalen Weg der Gesuchstellung an die Winterhilfe Thurgau gelangen. https://www.tg.winterhilfe.ch/hilfe-erhalten
Auskünfte erteilt gerne unsere Geschäftsstelle:
Winterhilfe Thurgau
Elisabeth Wäger
Postfach
8501 Frauenfeld
IBAN CH45 0900 0000 8500 1615 6078 870 40 16 (Dienstag 13.30 bis 17 Uhr, Donnerstag 8 bis 11.30 Uhr)