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Waldbrandgefahr im Thurgau

Kanton – Aufgrund der anhaltenden Trockenheit wird die Waldbrandgefahr im Kanton Thurgau neu als erheblich (Stufe 3) eingestuft. Im Umgang mit Feuer im Wald und am Waldrand ist grösste Vorsicht geboten. Das Feuern ist nur noch auf befestigten Feuerstellen erlaubt.

Grillfeuer dürfen nur in offiziellen, befestigten Feuerstellen entfacht werden. (Bildmontage: Andrea Vieira)

Seit längerer Zeit hat es im Thurgau keine nennenswerten Niederschläge mehr gegeben. Im Zusammenhang mit dem anhaltend sonnigen und für die Jahreszeit warmen Wetter herrscht im Kanton grosse Trockenheit. Als Folge davon muss die Waldbrandgefahr als erheblich eingestuft werden. Das bedeutet, dass schon eine brennende Zigarette oder der Funkenflug eines Grillfeuers einen Brand entfachen und sich ein Feuer schnell ausbreiten kann. Bei der jetzigen Situation ist daher grösste Vorsicht im Umgang mit Feuer im Freien geboten.

Im Wald und in Waldesnähe gelten aufgrund der Waldbrandgefahr folgende Verhaltensregeln:

  • Raucherwaren und Zündhölzer dürfen nicht ungelöscht weggeworfen werden.
  • Grillfeuer dürfen nur in offiziellen, befestigten Feuerstellen entfacht werden.
  • Bei starkem Wind soll ganz auf das Feuern im Wald verzichtet werden.
  • Grillfeuer müssen immer beobachtet werden. Funkenflug ist sofort zu löschen.
  • Feuer in Feuerstellen sind vor dem Verlassen zwingend zu löschen.

Die gegenwärtige Situation kann sich erst durch eine intensive Regenphase von mindestens zwei Tagen entspannen.

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