Planauflagen werden wieder publiziert
Kreuzlingen – Ab Freitag, 24. April, werden die öffentlichen Planauflagen der Stadt Kreuzlingen wieder publiziert. Unter Einhaltung der Verhaltensregeln des BAG und telefonischer Voranmeldung, können sie ab Dienstag, 28. April in der Bauverwaltung Kreuzlingen eingesehen werden.

Mit Hochdruck wird daran gearbeitet, dass die Planauflagen wieder ermöglicht werden können.. (Bild: zvg)
Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und der «ausserordentlichen Lage» setzte die Bauverwaltung Kreuzlingen die Empfehlung des Kantons Thurgau um, und legt seit dem 25. März keine neuen Projekte öffentlich auf.
Zwischenzeitlich bereitete die Bauverwaltung diverse Massnahmen vor, um die Planauflagen unter Wahrung der BAG-Verhaltensregeln wieder zu ermöglichen. Auf dieser Grundlage entschied der Stadtrat an seiner letzten Sitzung, die öffentlichen Planauflagen ab dem 24. April 2020 wieder zu publizieren und sie ab dem 28. April in der Bauverwaltung an der Hauptstrasse 88 wieder öffentlich aufzulegen.
Personen, die Einsichtnahme in die öffentlichen Planauflagen wünschen, müssen sich jedoch vorgängig telefonisch anmelden. Interessenten die einer Risikogruppe angehören, sich in Quarantäne oder in Selbstisolation befinden, können eine Vertreterin oder einen Vertreter bestimmen.
Weiterhin gültig bleibt die Empfehlung des Kantons, auf öffentliche Planauflagen möglichst zu verzichten. Falls dies nicht möglich ist sind Bauherrschaften gebeten mindestens ein weiteres, vollständiges Exemplar der Unterlagen für die öffentliche Auflage einzureichen. Die Bauverwaltung dankt für das Verständnis und steht für Fragen gerne zur Verfügung. Per Telefon: +41 71 677 61 86 oder per E-Mail: bauverwaltung@kreuzlingen.ch.