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Abfederung Auswirkungen der Corona Pandemie im Thurgau

Thurgau – Der Thurgauer Gewerkschaftsbund begrüsst die beschlossenen Sofortmassnahmen des Bundesrates und das ergänzende kantonale Massnahmenpaket.

Trotz Massnahmen des Bundes und des Kantons wachsen die Arbeitslosenzahlen. (Bild: Gerd Altmann auf Pixabay)

Alle Arbeitgeber, sowohl die öffentlichen wie auch diejenigen in der Privatwirtschaft, haben in dieser schwierigen Zeit die Pflicht, alles für den Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeitenden zu tun und die Richtlinien des Bundesamts für Gesundheit strikt einzuhalten. Dort wo dies nicht möglich ist, muss die Arbeit zum Schutz der Menschen eingestellt werden, solange bis der Gesundheits-schutz gewährleistet ist. Hier müssen die Kontrollen und eingeleiteten Massnahmen deutlich verstärkt werden und auch in der Zeit der Lockerungen sichergestellt sein. Dazu gehört auch der Schutz besonders gefährdeter Arbeitnehmenden.

Der Thurgauer Gewerkschaftsbund dankt allen Beschäftigten im Gesundheitsbereich, im Verkehr, in der Logistik und im Verkauf, die auch in dieser schwierigen Pandemiephase das eingeschränkte öffentliche Leben der Menschen in unserem Kanton sichern. Sie sind die Heldinnen und Helden des Alltags, der ohne sie nicht funktionieren würde.

Auch wenn die aktuellen Massnahmen der beiden Exekutiven die ausserordentliche Situation abfedern, weisen sie noch einiges an Lücken auf, die es zu füllen gilt. Sonst erleiden in den nächsten Monaten viele Menschen ein finanzielles Fiasko: die Zahl der Arbeitslosen steigt massiv an, Angestellten mit tiefen Löhnen die Kurzarbeit leisten und Selbständigerwerbenden droht ein existenzieller Scherbenhaufen.

Massiver Anstieg der Arbeitslosenzahlen verhindern
Tatsache ist, trotz der Coronamassnahmen des Bundes und des Kantons wachsen die Arbeitslosenzahlen auch im Thurgau rasant. Mancherorts werden nun auch langjährige MitarbeiterInnen einfach entlassen – etwa im Eftec-Werk in Romanshorn das zur EMS-Gruppe gehört. https://www.woz.ch/2015/entlassungen/die-ems-chemie-kennt-in-der-krise-keine-gnade

Kantonaler Notfallergänzungsfonds für Selbständigerwerbende und Kurzarbeitende mit tiefen Löhnen
Bei der Hilfestellung darf es keine Lücken geben, die zur Vernichtung von Existenzen führen. Angestellte mit niedrigem Einkommen, die von Kurzarbeit betroffen sind, müssen eine zusätzliche Unterstützung erhalten, da 80 Prozent ihres Lohnes nicht zum Leben reichen.

Nebst den Angestellten und den Geschäften, die schliessen mussten (Zum Beispiel Restaurants, Coiffeure, Kleiderläden usw.) gibt es auch Selbständigerwerbende, die zwar noch arbeiten dürfen, (Zum Beispiel Therapeuten, Logopädinnen und so weiter) aber deren Umsätze massiv zurückgegangen sind, weil die Kundschaft ausbleibt. Ihre finanzielle Situation wird auch nach den angekündigten Lockerungen schwierig sein.

Bei tiefen Löhnen ist eine Lohnreduktion von 20 Prozent massiv. Ein Notfallergänzungsfonds kann hier Linderung verschaffen. Damit die Existenz von Selbständigen und Angestellten mit tiefen Löhnen auch nach dem Lockdown nicht gefährdet ist, braucht es à fond perdu Zahlungen, weil die meisten dieser Betriebe und Menschen den immensen Einkommensausfall später nicht kompensieren können durch zusätzliche Aufträge.

Rettungsschirm auch für Kitas und Tagesfamilien
Im Thurgau müssen wir verhindern, dass Kitas und Tagesfamilien aufgrund der Corona-Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten oder gar in ihrer Existenz bedroht werden. Zuwarten und den schwarzen Peter hin und her schieben – geht nicht mehr: Der Bund, die Kantone und die Gemeinden müssen sich nun dringend zusammenraufen, um Kita- und weitere Betreuungsplätze zu retten und die Betreuungskrise abzuwenden. Weder die Eltern, die aufgrund kantonaler Regelungen oder Empfehlung auf Leistungen verzichten, noch die Kitas sollen die aufgrund des Kleingruppenbetriebs entstehenden Defizite tragen müssen, die öffentliche Hand muss hier Verantwortung übernehmen.

Mietzinsverzicht
Die Mietzinsen für kantons- und gemeindeeigene Gewerbeliegenschaften sollen auf unbestimmte Zeit gestundet werden, sofern die Mieter ihr Geschäft wegen des Bundesratsentscheids schliessen mussten oder dadurch immense Einkommenseinbussen haben. Das bedeutet: die eingemieteten Restaurants, Praxen, Läden und Coiffeurbetriebe müssen die Miete aktuell nicht bezahlen, um deren Liquidität zu stärken.

Lehrabschlussprüfungen und Schulabschlüsse sind sicherzustellen
Damit den jungen Menschen für den Eintritt ins Berufsleben und den Übertritt in weiterführende Schulen nicht ein Jahr verloren geht, sind die Abschlüsse sicherzustellen. Hier zeichnet sich eine Lösung ab.

Nationale Regelung für öV Unternehmen
Die Unternehmen im öffentlichen Verkehr erleiden einen Einkommensausfall zwischen 80 und 90 Prozent. Pro Monat sind das rund 500 Millionen Franken. Das Angebot muss auch in der ausserordentlichen Lage reduziert sichergestellt sein und das Personal ist weiterhin im Einsatz. Das Bundesamt für Verkehr hat den Unternehmen empfohlen, Kurzarbeit einzureichen. Mehrere Unternehmen des öffentlichen Verkehrs haben deshalb bei den zuständigen kantonalen Stellen Antrag auf Kurzarbeit gestellt. Das Seco ist anderer Meinung. Damit besteht die Gefahr, dass es grosse Unterschiede geben wird, wie die Kantone die rechtlichen Grundlagen auslegen. Wir sind uns bewusst, dass die Konzessionierten Transportunternehmen in den nächsten Monaten erhebliche finanzielle Probleme haben können. Deshalb setzen wir uns für eine nationale Branchenregelung ein.

Gesundheitspersonal
Dem Gesundheitspersonal wird von allen Balkonen in der Schweiz Beifall bekundet. Es leistet Tag und Nacht einen enormen Einsatz, um in der aktuellen Situation möglichst viele Menschenleben zu schützen und zu retten. Dass es dabei in der Praxis temporär zu Abweichungen vom Arbeitsgesetz kommen kann, liegt auf der Hand. Nur dürfen solche Abweichungen auf keinen Fall pauschal und bedingungslos legitimiert werden, sondern sie sind unter Einbezug des Gesundheitspersonals auszuhandeln, einzugrenzen und schweizweit einheitlich festzulegen. Für die Wertschätzung des Gesundheitspersonals braucht es nach dem Applaus auch politische Taten.

Für Auskünfte stehen zur Verfügung:
Edith Graf-Litscher, Präsidentin TGGB, Nationalrätin SP TG Tel. 079 347 08 93
Lukas Auer, Gewerkschaftssekretär, Unia Tel. 078 955 51 68
Claude Meier, Gewerkschaftssekretär SEV, 079 438 94 21
Alexandra Akeret, Gewerkschaftssekretärin VPOD, Tel. 079 424 98 37

Thurgauer Gewerkschaftsbund TGGB

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