Karin Keller-Sutter bedauert temporäre Einschränkungen
Kreuzlingen – Mit der Bitte, Massnahmen für die spezielle Situation in unserer Grenzregion zu prüfen, wandte sich der Stadtrat an Bundesrätin Karin Keller-Sutter. Bis Ende Monat werde ihr Departement prüfen, in welchem Ausmass und in welcher Abfolge Massnahmen an der Grenze gelockert werden können, schreibt die Vorsteherhin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements an den Stadtrat.
«Ich kann Ihnen versichern, dass mir das harmonische Zusammenleben der Deutschen und Schweizer Bevölkerung in dieser speziellen Region am Bodensee sehr am Herzen liegt. Umso mehr bedaure ich die Unannehmlichkeiten, die durch die Covid-19-Massnahmen in der genannten Region entstehen. Ich bin mir bewusst, dass die temporären Einreiseeinschränkungen einschneidende Auswirkungen auf das soziale Zusammenleben der Bevölkerung in Kreuzlingen und Konstanz haben», schreibt Bundesrätin Karin Keller Sutter, Vorsteherhin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD).
Auslöser des Briefwechsels sind die baulichen Sicherheitsmassnahmen entlang der Kunst-grenze auf Deutscher und Schweizer Seite. Die Grenzschliessung lösten Unsicherheiten und Fragen aus. Anfang April wandte sich deshalb der Stadtrat an die zuständige Departements-vorsteherin Karin Keller-Sutter, um Massnahmen zu prüfen und somit die Situation in unserer Grenzstadt zu entschärfen, selbstverständlich bei Einhaltung der COVID-19-Verordnung 2.
Mittlerweile hat der Bundesrat entschieden, die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor dem neuen Coronavirus ab dem 27. April schrittweise zu lockern. Bundesrätin Karin Keller-Sutter ergänzt in ihrem Schreiben, dass auch das SEM seine Praxis den bisherigen Erfahrungen laufend anpasse. Seit dem 17. April 2020 sind insbesondere die grenzüberschreitende Betreuung von erkrankten, betagten oder minderjährigen Familienangehörigen sowie die Wahrnehmung des zivilrechtlich geregelten Besuchsrechts von Kindern und deren Begleitperson oder gegenseitige Besuche innerhalb der Kernfamilie wieder möglich. «Damit können wir besonders belastenden Konstellationen angemessen Rechnung tragen», schreibt die Bundesrätin und nimmt damit direkt Bezug auf die vom Stadtrat geschilderte Problematik in Kreuzlingen-Konstanz.
Andere Einschränkungen dagegen könnten mit dieser Praxisänderung noch nicht aufgehoben werden, schreibt Bundesrätin Keller-Sutter. Und ergänzt: «Der Bundesrat hat mein Departement beauftragt bis Ende April zu prüfen, in welchem Ausmass und in welcher Abfolge die Massnahme an der Grenze gelockert werden können.»
Sie sei überzeugt, dass das Verständnis der Bevölkerung für die Massnahmen des Bundesrates insgesamt nach wie vor gross ist. «Ich hoffe mit Ihnen, dass wir bald wieder zum unbeschwerten, grenzüberschreitenden Zusammenleben zurückkehren dürfen, das die Bodenseeregion auszeichnet und das auch ich sehr schätze.»
Stadtpräsident Thomas Niederberger bedankt sich für die Antworten von Bundesrätin Karin Keller-Sutter. «Sie zeugen von Sachverstand, Verständnis, Respekt und Wohlwollen. Ich bin Frau Bundesrätin Keller-Sutter dankbar für ihre Worte, denen – wie wir zwischenzeitlich bereits erfahren durften – auch Taten folgen. Natürlich hoffe ich, dass die persönlichen Einschränkungen für die Bevölkerung bald Vergangenheit sein werden. Ich bin aber auch überzeugt, dass diese temporären Massnahmen dem grenzüberschreitenden Zusammenleben keinen Abbruch leisten.»
Sehr geehrte Damen und Herren,
bedauerlicherweise wurden die Beamten der Bundespolizei wohl nicht über diese Lockerung informiert. Ich wollte nun schon mehrfach von Kreuzlingen nach Konstanz, meine 83-jährige Mutter besuchen, die ich nun seit 6 Wochen nicht gesehen habe.
Jedesmal wurde ich zurückgewiesen, mit der Begründung, was in den Medien veröffentlicht wurde, sein noch nicht verabschiedet.
Der Zollbeamte sagte, als deutsche Staatsbürgerin mit Wohnsitz in der Schweiz dürfte ich zwar nach DE einreisen, müsste dann aber eine Strafe von 300 Euro zahlen.