/// Rubrik: Region | Topaktuell

Regierungsrat unterstützt schrittweise Lockerung

Kanton – Die Strategie des Bundesrats sieht vor, die wegen des Coronavirus getroffenen Massnahmen etappenweise zu lockern. Ab dem kommenden Montag, 27. April, ist einzelnen Branchen die Aufnahme des Betriebs wieder erlaubt. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau unterstützt das Vorgehen des Bundesrates weitgehend, die schrittweise Lockerung auf Bundesebene zu koordinieren, auch wenn er sich eine raschere Wiedereröffnung aller Läden gewünscht hätte. Die Schalter der kantonalen Verwaltung werden unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln ab dem 11. Mai wieder flächendeckend geöffnet.

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau unterstützt das Vorgehen des Bundesrates weitgehend, die schrittweise Lockerung auf Bundesebene zu koordinieren, auch wenn er sich eine raschere Wiedereröffnung aller Läden gewünscht hätte. (Bild: Andrea Vieira)

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau ist überzeugt, dass es dank der vom Bund verordneten Massnahmen, der Disziplin der Bevölkerung und der Arbeit der Kantonalen Führungsstäbe und Verwaltungen gelungen ist, dass das Gesundheitssystem wegen des Coronavirus nicht überlastet wurde. Dass der Bundesrat die getroffenen Massnahmen schrittweise ab dem 27. April 2020 lockern will, hat der Regierungsrat mit Freude und Erleichterung zur Kenntnis genommen. So begrüsst er es ausdrücklich, dass Spitäler wieder sämtliche, auch nicht-dringliche Eingriffe vornehmen und ambulante medizinische Praxen sowie Coiffeur-, Massage- und Kosmetikstudios ihren Betrieb wieder aufnehmen dürfen. Auch dass Baumärkte, Gartencenter, Blumenläden und Gärtnereien wieder geöffnet werden können, ist im Sinne des Regierungsrats. Einkaufsläden und Märkte sollen ab dem 11. Mai wieder zugänglich sein. Diesbezüglich hätte der Regierungsrat allerdings im Sinne der Gleichbehandlung und eines vereinfachten Vollzugs ebenfalls eine Öffnung ab dem 27.April vorgezogen.

Damit das Risiko einer zu starken Ausbreitung des Coronavirus vermindert werden kann, müssen die Betriebe Schutzkonzepte vorweisen. Die stichprobenweise Kontrolle der Einhaltung dieser Schutzkonzepte obliegt den Kantonen. Im Kanton Thurgau ist das Departement für Inneres und Volkswirtschaft beziehungsweise das Arbeitsinspektorat zuständig, das dabei von der Polizei unterstützt wird.

Obwohl der Regierungsrat die einheitliche nationale Regelung grundsätzlich begrüsst,
kann er sich vorstellen, dass bei der Lockerung kantonale Unterschiede betreffend die
Ausbreitung des Coronavirus berücksichtigt werden könnten – so wie es Kantonen
gestattet war, die Massnahmen aufgrund der regionalen Entwicklung zu verschärfen.
Dies betrifft vor allem die Nord-Ostschweiz, wo die Ausbreitung des Coronavirus
deutlich tiefer ist als in andern Landesteilen. Aus diesem Grunde trägt der
Regierungsrat die Forderung mehrerer Kantone mit, dass die Situation des
Detailhandels, der Gastronomie und des Veranstaltungswesens nochmals überprüft
wird. Zum Beispiel ist es für die Gastronomie und den Tourismus wichtig, dass der
Bundesrat mit einem konkreten Plan eine zeitliche Perspektive für die Wiederaufnahme
des Betriebs festlegt, damit Planungssicherheit herrscht. Selbstverständlich hat dies
alles unter dem Vorbehalt zu erfolgen, dass sich das Corona-Virus nicht zu stark
ausbreitet.

Keine Lager und Projektwochen
Dass ab dem 11. Mai die obligatorischen Schulen wieder öffnen, ist für den
Regierungsrat der spätest wünschbare Zeitpunkt. Wichtig ist, dass die Schulen ihren
Betrieb wieder uneingeschränkt aufnehmen dürfen, unter Beachtung der Hygiene-
Regeln und der Rücksichtnahme auf besondere gefährdete Personen.

Am 8. Juni sollen in einem dritten Schritt die Mittel-, Berufs- und Hochschulen
wieder Präsenzveranstaltungen abhalten dürfen. Gleichzeitig sollen Unterhaltungs- und
Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, botanische Gärten und Zoos wieder öffnen
und das Versammlungsverbot soll gelockert werden. Dass der Übergang von einer
Etappe zur nächsten nur erfolgt, wenn es zu keinem unverträglichen Anstieg von Covid-
19-Fällen gekommen ist, ist für den Regierungsrat sehr wichtig. Entsprechenden Wert
legt er auf ein professionelles und aktuelles Monitoring.

Das Departement für Erziehung und Kultur des Kantons Thurgau arbeitet mit
Hochdruck an der Vorbereitung der Wiedereröffnung der obligatorischen Schulen. Die
entsprechenden Entscheide können jedoch erst definitiv gefasst werden, nachdem der
Bundesrat die Verordnung verabschiedet hat, was voraussichtlich am 29. April 2020 der
Fall sein wird. Ein Entscheid wurde indes bereits gefällt: Bis zum Ende des Schuljahrs
sollen keine Lager oder Projektwochen mehr stattfinden. Bereits geregelt hat der
Bundesrat die Situation bei den Lehrabschlussprüfungen, dort werden die schulischen
Prüfungen durch Erfahrungsnoten ersetzt, die Bewertung der praktischen Leistungen
werden im Lehrbetrieb vorgenommen.

Weiterhin bleibt im Kanton Thurgau die Task Force des Kantonalen Führungsstabs im
Einsatz, die sich regelmässig trifft und die Massnahmen im Kanton den nationalen
Entwicklungen anpasst und koordiniert.

Schalter der Verwaltung werden am 11. Mai wieder geöffnet
Sofern am 11. Mai die Läden geöffnet werden dürfen, will der Regierungsrat auch
die Schalter der kantonalen Verwaltung wieder flächendeckend öffnen. Die Hygieneund
Abstandsregeln müssen dabei konsequent eingehalten werden. Denn für den
Regierungsrat steht fest: Nur wenn sich die Bevölkerung weiterhin diszipliniert an die
Regeln hält, kann die schrittweise Lockerung vollzogen werden.

Share Button

Weitere Artikel aus der Rubrik Region

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert