Öffnung mit Ausnahmen
Kreuzlingen – Ab Montag, 27. April stehen die Verwaltungsgebäude der Stadt und Technischen Betriebe Kreuzlingen wieder ohne Voranmeldung offen. Ausnahmen bilden die Sozialen Dienste und die Bauverwaltung.
Der Stadtrat reagiert mit dieser Massnahme auf die schrittweise Lockerung, die der Bundesrat ab dem 27. April vorgesehen hat. Beibehalten werden jedoch die Eingangskontrollen vor den städtischen Verwaltungsgebäuden, um die Hygiene- und Verhaltensregeln des Bundesamts für Gesundheit (BAG) sicherstellen zu können.
Weil diese Regeln aufgrund der räumlichen Gegebenheiten im Haus Sallmann sowie in der Bauverwaltung schwierig zu handhaben sind, bleibt die Voranmeldung in diesen beiden Verwaltungsgebäuden bestehen. Bei der Bauverwaltung gilt die Voranmeldung ausschliesslich für die Besichtigung der öffentlichen Planauflagen. Um eine Verbreitung des Coronavirus zu vermeiden, sollen Anfragen nach Möglichkeit auch weiterhin telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
Seit dem 16. März waren die Verwaltungsgebäude ausschliesslich nach Voranmeldung mit Eingangskontrolle betretbar. Trotz der Schliessung waren die städtischen Aufgaben und Dienstleistungen zu jeder Zeit gewährleistet. Zahlreiche Anliegen konnten und können weiterhin telefonisch, per E-Mail oder über die Online-Services erledigt werden.
Der Stadtrat bittet die Bevölkerung, die Hygiene- und Verhaltensregeln auch weiterhin zu befolgen, damit sich das Coronavirus nicht wieder stärker verbreitet.