Das Gesundheitswesen wird wieder hochgefahren
Thurgau – Die heute beginnenden Lockerungen der Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus haben grossen Einfluss auf das Gesundheitswesen. So dürfen Spitäler ihren Normalbetrieb wieder aufnehmen, müssen aber weiterhin Plätze für Covid-Patientinnen und -Patienten reservieren. Im Kanton Thurgau wird ab dem 1. Mai überdies das Besuchsverbot in den Alters- und Pflegeheimen gelockert. Damit die Ausbreitung eingedämmt werden kann, muss sich die Bevölkerung weiterhin an die Hygiene- und Abstandsregeln halten.

Der Regierungspräsident Jakob Stark, Gesundheitsdirektor, und seine Kollegen informierten über die Lockerungsmassnahmen im Gesundheitswesen. (Bild: zvg)
Ab heute Montag beginnt die erste Phase der Lockerung der Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. «Es ist ein gutes Gefühl, dass nach sechs Wochen rigorosem Lockdown wieder ein erstes Stück Normalität Einzug hält», sagte der Thurgauer Regierungspräsident und Gesundheitsdirektor Jakob Stark an einer Medienkonferenz. Aber er erinnerte auch daran, dass der Lockerungsplan des Bundesrates nur dann eingehalten werden kann, wenn sich auch künftig jede und jede an die Hygiene- und Abstandsvorschriften hält.
In Bezug auf die Gesundheitsversorgung gibt es ab heute wesentliche Änderungen. So dürfen Spitäler wieder alle Eingriffe vornehmen. Ebenso können ambulante medizinische Praxen ihren normalen Betrieb wieder aufnehmen und wieder sämtliche, auch nicht-dringliche Eingriffe vornehmen. Den entsprechenden Umsetzungsentscheid hat das Departement für Finanzen und Soziales des Kantons Thurgau am Freitag gefällt. Der Entscheid hält wie vom Bund vorgeschrieben fest, dass die Spitäler trotz der Aufhebung der Beschränkungen weiterhin verpflichtet sind, genügend Plätze für Covid-Patientinnen und -Patienten zu garantieren. Im Kanton Thurgau müssen demnach sechzig Akutbetten und achtzehn Intensivbetten reserviert sein. Der kantonsärztliche Dienst des Kantons Thurgau wird in den kommenden Wochen die Zahlen der Neuerkrankten sowie die Belegung der Spitalbetten weiterhin genau beobachten, um rasch reagieren zu können.
Die Hotline übernimmt wieder das Contact Tracing
Um die Verbreitung des Coronavirus weiterhin eindämmen zu können, sollen erkrankte Personen früh erkannt werden und die Weiterverbreitung durch gezielte Isolation und Quarantäne unterbrochen werden. Die Identifikation der Kontaktpersonen zu einem bestätigten Krankheitsfall und die Empfehlung zur Quarantäne oder Isolation wird als Contact Tracing bezeichnet. Dieses Kontaktmanagement wurde im Kanton Thurgau bereits zu Beginn der Erkrankungswelle von der Hotline in Zusammenarbeit von Mitarbeitenden des Zivilschutzes und einem Ärztepool durchgeführt. Begleitend zu den Lockerungsmassnahmen wird während der Übergangsphase die Hotline wieder dafür eingesetzt. Der Kanton Thurgau strebt allerdings eine längerfristige Lösung mit einem Drittanbieter an. Geprüft wird überdies, ob diese Aufgabe eine Daueraufgabe werden und in Zukunft und auch bei weiteren Epidemien sofort eingesetzt werden kann.
Im Kanton Thurgau werden die Tests weiterhin durch die Ärztinnen und Ärzte der Grundversorgung oder durch die Gesundheitsfachpersonen des mobilen Testangebots durchgeführt. Neu ist allerdings, dass nicht mehr nur bei schweren Symptomen, sondern auch bei schwächeren Symptomen getestet werden soll.
Besuche in Heimen mit Einschränkungen erlaubt
Eine Änderung gibt es auch für die Besuchsregeln in Alters- und Pflegeheimen. Seit dem 16. März waren Besuche verboten, die einzige Ausnahme bildeten Besuche aufgrund besonders belastender Situationen, zum Beispiel am Lebensende. Im Kanton Thurgau hat das Departement für Finanzen und Soziales in Absprache mit dem Kantonalen Führungsstab entschieden, das Besuchsverbot ab dem 1. Mai leicht zu lockern. Ab dann sind Besuche wieder erlaubt, allerdings mit klaren Vorgaben. So muss der Besuch angemeldet werden, der Besuch muss in einer extra dafür vorgesehenen Zone stattfinden und die Abstandsregeln des Bundes müssen eingehalten werden. Bereits ab heute sind personenbezogene Tätigkeiten in den Alters- und Pflegeheimen wieder erlaubt. Das heisst, dass Coiffeure, Podologinnen, Physiotherapeuten etc. ihre Arbeit in den Pflegeheimen wieder aufnehmen dürfen.
Eine allgemeine Maskenpflicht hat der Bundesrat nicht beschlossen, daher gibt es auch im Kanton Thurgau keine Maskenpflicht. Die Betriebe, die ab heute wieder öffnen dürfen, müssen aber Schutzkonzepte vorlegen. Wenn der Abstand zu Kundinnen und Kunden weniger als zwei Meter beträgt, kann zum Schutz eine Maske eingesetzt werden. Der Kanton Thurgau wird im Sinne einer überbrückenden und unterstützenden Massnahme das Gesundheitswesen mit Masken versorgen. Grundsätzlich aber gilt, dass das Gesundheitswesen, die Unternehmen oder auch Privathaushalte selber für die Beschaffung von Masken und weiterer Schutzmaterialen zuständig sind.