Unterstützung für pflegende Angehörige und mehr Flexibilität für Menschen mit Demenz
Kanton – Der Bundesrat hat die schrittweise Lockerung der Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Der Kanton Thurgau hat daraufhin die Anweisungen an die Pflegeheime betreffend die Besuchsmöglichkeiten per 1. Mai 2020 angepasst. Alzheimer Thurgau nimmt die neue Situation zum Anlass für eine Zwischenbilanz mit Blick auf Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen.

Die Situation von pflegenden Angehörigen insbesondere von Menschen mit Demenz ist alarmierend. (Bild: Matthias Zomer / Pexels)
Die von den Behörden angeordneten Massnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie dienen primär dem Schutz von Menschen mit erhöhtem Risiko und der Vorbeugung von Kapazitätsengpässen im Gesundheitswesen. Aus der Sicht von Alzheimer Thurgau waren die Massnahmen sinnvoll und verhältnismässig. Nach mehr als einem Monat der Besuchsverbote und der Anweisung, zuhause zu bleiben, spitzt sich die Lage jedoch zu – insbesondere für Menschen mit Demenz und pflegende Angehörige.
Entlastung von pflegenden Angehörigen stärken
Die Situation von pflegenden Angehörigen insbesondere von Menschen mit Demenz ist alarmierend. Die Angehörigen, die meist im selben Haushalt mit der betroffenen Person leben, stossen an ihre Grenzen. Beispielsweise leben Betreuende von Betroffenen, die von zuhause weglaufen und dann den Weg zu-rück nicht mehr finden, in ständiger Sorge. Sie müssen besonders achtsam sein und Tag für Tag von Neuem erklären, weshalb aktuell gilt, zuhause zu bleiben, oft die Hände zu waschen und weshalb viele Leute mit einem Mundschutz unterwegs sind. Das braucht Nerven, Geduld und Ausdauer. Betroffene und Angehörige sind einander pausenlos ausgesetzt. Freiwillige Begleitdienste, Ausflugsmöglichkeiten und viele Entlastungsangebote, die sonst Raum für Abstand und zur Erholung schaffen, sind ausgesetzt oder reduziert. Viele pflegende Angehörige sind inzwischen ausgezehrt. Sie brauchen dringend Entlastung – bevor es zu spät ist und sie erschöpfungsbedingt ausfallen. Es droht eine ernsthafte und kostenintensive Mehrbelastung des Gemeinwesens und der Institutionen im Gesundheitsbereich.
Ebenfalls in diesem Kontext zu berücksichtigen sind Personen, die allein im eigenen Haushalt leben. Die verstärkte Inanspruchnahme von Mahlzeitendiensten deutet darauf hin, dass auch sie stark gefordert sind: Es handelt sich um Menschen, die normalerweise in Restaurants einkehren, um Kontakte zu pflegen, in Vereinen aktiv sind oder Angebote von Organisationen wie Alzheimer Thurgau (Demenzcafés etc.), Pro Senectute, dem SRK oder Tagesstätten, Tages-/Nachtstrukturen nutzen können, um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Besondere Bedürfnisse von Menschen mit Demenz in Pflegeeinrichtungen
Menschen mit Demenz, die in einer stationären Einrichtung leben, sind in eine funktionierende Struktur mit professioneller Betreuung eingebettet. Sie sind gut versorgt. Gleichwohl hat ihnen und ihren Angehörigen das wochenlang andauernde Besuchsverbot zugesetzt. Gerade Betroffene, die das Geschehen aufgrund ihrer demenzbedingten geistigen Einschränkungen nicht nachvollziehen können und deren Wahrnehmung stärker auf Berührungen und Nähe beruht, befinden sich in einer misslichen Lage. Sie können alternative Kommunikationsmittel wie Videotelefonie nicht adäquat nutzen, fühlen Isolation und Angst sehr unmittelbar. Dies zieht ihre Angehörigen in Mitleidenschaft. Sie machen sich vermehrt Sorgen, fürchten eine Verschlechterung der Demenz. Seit dem 1. Mai sind Besuche unter bestimmten Voraussetzungen wieder erlaubt. Viele Pflegeheime haben ihre Infrastruktur angepasst, um Besuche zu ermöglichen. Sie haben Raumaufteilungen verändert oder sogar bauliche Massnahmen umgesetzt, spezielle Besuchszonen oder Besuchsboxen errichtet und dafür organisatorischen und finanziellen Aufwand in Kauf genommen. Diesen Einrichtungen dankt Alzheimer Thurgau für ihr Engagement. Menschen mit Demenz haben, wie eingangs erwähnt, jedoch spezielle Bedürfnisse, vermissen den Körperkontakt, die auch mit diesen Anpassungen nicht befriedigt werden können. Die zuständigen Stellen sind gebeten, diese Bedürfnisse im Auge zu behalten und zu respektieren. Im Hinblick auf weitere Lockerungsschritte ruft Alzheimer Thurgau dazu auf, Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen möglichst grosse Flexibilität zuzugestehen, um individuelle, bedürfnisgerechte Lösungen zur Erhaltung der Lebensqualität der Betroffenen umzusetzen.
Anlaufstelle für Betroffene und Angehörige
Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen steht Alzheimer Thurgau als Hilfestellung zur Verfügung. Die Beratungsstelle ist telefonisch wie gewohnt erreichbar. Die Fachleute helfen mit Tipps zur Tagesstrukturierung, Kommunikation, Beschäftigung und zur Selbstfürsorge der Angehörigen. Alzheimer Thurgau vermittelt Freiwillige oder stellt den Kontakt zu anderen Institutionen her. Die Beratungsstelle ist täglich von 8 bis 12 Uhr telefonisch unter 052 721 01 01 erreichbar. Die Dienstleistung kann dank Spenden und öffentlichen Beiträgen kostenlos angeboten werden.