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Keine Prüfungen bis zu den Sommerferien

Kreuzlingen – Mit der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichtes ab 11. Mai gilt wieder die Schulpflicht vor Ort. Gerne lassen wir Ihnen die angekündigten Informationen betreffend dem Wiedereinstieg in den Schulalltag zukommen.

Unterricht geht am Montag, 11. Mai im Klassenzimmer wieder los. (Bild: zvg)

Hygienemassnahmen

  • Kein Händeschütteln.
  • Wiederholte Anleitung zum regelmässigen Händewaschen mit Seife.
  • Hygienestationen befinden sich in jedem Klassenzimmer und im Lehrerzimmer.
  • Therapien finden mit Plexiglasscheiben und weiteren Schutzmassnahmen statt.
  • Zum Händetrocknen dürfen nur Papierhandtücher benützt werden.
  • Die Schulzimmer werden regelmässig gelüftet.
  • Essen und Trinken dürfen nicht geteilt werden.
  • Es besteht keine Maskenpflicht. Für allfällig mitgebrachte Hygienemasken ist eine fachgerechte Entsorgung organisiert.
  • Der Hausdienst reinigt mehrmals täglich Türgriffe, Lichtschalter und Handläufe. Oberflächen und Pulte werden ebenfalls täglich gereinigt.

Abstandsregeln

  • Zwischen Erwachsenen und Kindern muss möglichst ein Abstand von zwei Meter eingehalten werden.
  • Gemäss den Grundprinzipien des BAG sind die üblichen Distanzvorschriften zwischen Schülerinnen und Schülern nicht nötig. Wegen den unterschiedlichen Voraussetzungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Erkrankung gelten für Erwachsene und Kinder unterschiedliche Verhaltensregeln.
  • Der Unterrichtsbeginn, die Pausenzeiten und das Unterrichtsende werden gestaffelt. Die Kinder und Jugendlichen können das Schulhaus während eines bestimmten Zeitraumes betreten, sie müssen nicht auf den Einlass warten. Der Schulschluss kann sich verschieben. Die genauen Angaben dazu erhalten Sie von der jeweiligen Klassenlehrperson.

Verhalten bei Symptomen

  • Wenn in Ihrem Haushalt eine Risikoperson (Risikobestätigung durch ärztliches Attest) lebt, kann Ihr Kind zuhause bleiben. Die Schule stellt entsprechendes Lernmaterial zur Verfügung und übernimmt die Korrektur der Aufgaben. Das Nachholen des verpassten Schulstoffes liegt in der Verantwortung der Eltern.
  • Die Schule schickt Kinder und Jugendliche mit entsprechenden Symptomen nach Hause. Wir benötigen zeitnah eine ärztliche Bescheinigung, um vor Ort differenzierte Konsequenzen einleiten zu können.
  • Bei erkrankten Schülern und Schülerinnen gelten die Regeln für Selbstisolation und Selbstquarantäne. Konsultieren Sie Ihren Arzt/ Ihre Ärztin und informieren Sie die Klassenlehrperson. Auch in diesem Fall wird Lernmaterial zur Verfügung gestellt (siehe oben).
  • www.bag.admin.ch

Unterricht/ Schulbetrieb

  • Bis zu den Vorsommerferien finden keine Prüfungen statt. Eine Auswertung des Fernunterrichtes ist erwünscht.
  • Alle Kinder und Jugendlichen erhalten ein Zeugnis. Das Zeugnis enthält die Bemerkung «Corona-Pandemie: Kein Präsenz-Unterricht vom 16. März 2020 bis 8. Mai 2020.» In der Sekundarschule werden nur Fremdsprachen, Deutsch, Mathematik und Geometrie benotet.
  • Der Schwimmunterricht findet bis auf Weiteres nicht statt.
  • In Wirtschaft/ Arbeit/ Haushalt (WAH Sekundarschule) wird auf das Zubereiten von Mahlzeiten verzichtet. Auch im Kindergarten oder bei Klassenaktivitäten verzichten wir auf die gemeinsame Essenszubereitung und bringen stattdessen die Mahlzeit von zuhause mit.

Hort

  • Der Hort nimmt seinen regulären Betrieb analog der vertraglich vereinbarten Betreuungszeiten auf.
  • Ein Sicherheitskonzept ist vorhanden.

Besonderes

  • Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern.
  • Elterngespräche können unter Einhaltung der Schutz- und Hygienemassnahmen durchgeführt werden.
  • Eltern werden gebeten, Schulhäuser, Kindergärten und Horte möglichst nicht zu betreten. Bitte verabschieden Sie die Kinder ausserhalb des Schulareals.
  • Für Kinder und Jugendliche ist das Schulareal während der unterrichtsfreien Zeit geöffnet. Das Versammlungsverbot für Gruppen über 5 Personen gilt allerdings weiterhin. Wir sind Ihnen für Ihre Mithilfe zur Einhaltung dieser Regel dankbar.
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