Lockerungen kommen früher – Abstand bleibt
Lockerungen – Das Leben in der Schweiz kommt wieder auf Touren. Am Mittwoch hat der Bundesrat weitere Lockerungen bekannt gegeben.

Das neue Bademeisterteam René Knup (vorne) Ruedi Fehr ist für die Wiedereröffnung bereit. (Bilder: Andrea Vieira)
Schon mal die Fotokamera laden, die Badehose suchen oder das Partyoutfit aus dem Coronaschlaf wecken. Ab 6. Juni, zwei Tage früher als angekündigt, geht’s in der Freizeitbranche wieder los. Es gelten immer noch die Hygiene- und Abstandsregeln. Wenn diese nicht eingehalten werden können, müssen die Kontaktdaten hinterlegt werden. Ausserdem müssen alle Betriebe ein Schutzkonzept vorweisen.
Private und öffentliche Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen sind ab 6. Juni wieder erlaubt. Beispielsweise: Familienanlässe, Messen, Konzerte, Theatervorstellungen oder Filmvorführungen, aber auch politische Kundgebungen. Anlässe mit über 1000 Personen bleiben bis Ende August untersagt. Über das weitere Vorgehen bei Veranstaltungen mit zwischen 300 und 1000 Personen wird am 24. Juni entschieden.
Auch das Versammlungsverbot wurde gelockert. Die Fünf-Personenregel gehört der Geschichte an. Bereits ab 30. Mai sind spontane Versammlungen von maximal 30 Personen auf öffentlichen Plätzen, Spazierwegen und in Parks erlaubt.
Ab 6. Juni ist kein Berg mehr zu hoch oder das andere Ufer zu weit weg. Die Bergbahnen und die Schifffahrt dürfen ihren Betrieb auch wieder aufnehmen. Öffnen dürfen auch die Casinos, Freizeitparks, Rodelbahnen, Zoos, botanische Gärten, Badis, Wellnessanlagen und Campingplätze. Auch in Sachen körperlichen Liebe kann es wieder heiss zu und her gehen. Die Herren und Damen der Erotikbetriebe und aus der Prostitution dürfen ihre Arbeit auch wieder aufnehmen.
Alle Sportler und Teams dürfen ab 6. Juni ihre Trainings wieder aufnehmen. Verboten bleiben Wettkämpfe mit engem Körperkontakt, wie es beim Schwingen oder Judo der Fall ist.

Gastgeberin Gina Tatarus vom Zapfenzieher darf zwar wieder mehr als vier Gäste pro Gruppe bewirten, aber der zwei Meter mindest Abstand zwischen den Tischen bleibt.
Die Restaurants dürfen ab 6. Juni wieder mehr als vier Leute pro Tisch bewirten. Jedoch nur wenn eine Person aus der Gruppe ihre Kontaktdaten angibt. Diese Präsenzliste ist auch für Clubs ein Muss. Damit möchte der Bundesrat die Zurückverfolgbarkeit bei einer Infektion sicherstellen. Trotz Lockerung ist der Betrieb dazu verpflichtet, seine Gäste weiterhin ab Mitternacht nach Hause zu schicken.
Die Studenten, Lernenden und Kantonsschüler können ab 6. Juni auch wieder zurück in die Schule oder an die Uni. Die Kantone entscheiden über die Umsetzung.
Die Arbeitgeber können selbst über den Homeoffice Betrieb entscheiden. Der Bundesrat empfiehlt weiterhin, wer kann seine Arbeit von zu Haus zu erledigen. So bleiben Angestellte der Risikogruppe geschützt und es käme während den Stosszeiten nicht zu vollen Zügen oder Bussen.
Dieses Wochenende ist Pfingsten. Über den zusätzlichen freien Tag können sich nicht nur Arbeitnehmer freuen, sondern auch die Kirchengänger können wieder aufatmen. Ab sofort sind Gottesdienste und Feiern aller Religionen wieder mit Besuchern erlaubt.
Die Grenzschranken fallen
Die Schweiz, Deutschland, Frankreich und Österreich haben sich auf den 15. Juni zur vollständigen Grenzöffnung geeinigt. Mit Italien laufen die Verhandlungen noch. Die italienische Regierung will ihre Landesgrenze bereits am 3. Juni öffnen. Wenn sie dies tut, wird es kompliziert. Dann wäre die Reise für Schweizer nach Italien möglich, aber für Italiener in die Schweiz nicht. Die Schweizer könnten zurückkommen, aber die Frage ist wie …
Ab 6. Juli, dem ersten Sommerferientag, öffnen sich die Grenzen im gesamten Schengenraum. Unter der Voraussetzung, dass die Coronafallzahl tief bleibt oder weiter sinkt. Wann Reisen in Drittstaaten wieder erlaubt sind, ist noch offen.
Bundesrat gibt alleinige Führung wieder ab
Der Bundesrat hat entschieden, am 19. Juni von der «ausserordentlichen Lage» zur «besonderen Lage» gemäss Epidemiegesetz zurückzukehren. In der «besonderen Lage» kann der Bundesrat zwar immer noch gewisse Massnahmen selbst anordnen, muss aber zuvor die Kantone miteinbeziehen.
Die Landesregierung informiert am 24. Juni über weitere Vereinfachung bezüglich Schutzkonzepte, Verordnungen und Lockerungen.
Bundesratssitzung vom Mittwoch, 27. Mai: