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Trotz Abstimmung bleibt die Stadthaus-Zukunft ungewiss

Kreuzlingen – Die Volksinitiative «zur Freihaltung der Festwiese beim Bärenplatz» kommt zur Abstimmung. Mit der wird zwar die Grundsatzfrage freie Festwiese «Ja/Nein» geklärt, aber die Rechtslage gegenüber dem Bauprojekt bleibt schwierig.

Dem Stadtpräsident Thomas Niederberger und seinem Rat stehen noch
einige rechtliche Abklärungen bevor.  (Bild: Andrea Vieira)

Wie Covid-19 gibt auch das Bauprojekt des neuen Stadthauses immer wieder zu reden. Beispielsweise erst gerade vergangene Woche, als das Verwaltungsgericht die Beschwerde gegen den Bau des Stadthauses gutgeheissen hat. Das ist jedoch noch nicht das Ende der unendlichen Geschichte. Denn auf der Festwiese darf nach wie vor etwas – ohne Überlänge – gebaut werden. Dies ist dem Komitee «Freihaltung der Festwiese» ein Dorn im Auge. Dem Ziel einer freien Festwiese kommt das Initiativkomitee nächste Woche näher. Ihre lancierte Volksinitiative hat der Stadtrat geprüft und legt sie als Botschaft dem Gemeinderat vor. Er beantragt die Volksinitiative für gültig zu erklären und der Volksabstimmung zu unterbreiten – jedoch mit der Empfehlung die Initiative abzulehnen.

Frei oder nicht frei, das ist hier die Frage
Mit der Initiative wird zumindest eine Grundsatzfrage geklärt, ist sich Stadtpräsident Thomas Niederberger sicher: «Diese Abstimmung ist ein Meilenstein, um zu sehen wie die Bevölkerung zur Festwiese steht.» Der Stadtrat ist immer noch davon überzeugt, dass die Festwiese der beste Platz für das neue Stadthaus ist.

Kein Ergebnis würde die Lage vereinfachen
Egal wie die Abstimmung ausgeht, es bleibt eine schwierige Rechtslage. Kreuzen die Kreuzlinger «Ja» an, wird die Volksgenehmigung zum Rahmenkredit fürs Stadthaus vom November 2016 ausser Kraft gesetzt. Die bisherigen Arbeiten und Aufwendungen in der Höhe von 1,8 Millionen Franken müssten abgeschrieben werden. Und das Spiel würde wieder von vorne losgehen. Ausserdem stellt sich dann die Frage, wie die Bevölkerung über das neue Projekt abstimmen müsste. Vielleicht sodass dem Stimmberechtigten zwei Projekte vorgelegt werden müssten, die neu und die alte Variante … Fragen über Fragen, die der Stadtrat noch klären müsste. Denn mit einem «Ja» zur Initiative ist nur der Kredit hinfällig, aber nicht das Bauprojekt.

Ist das Kreuz bei der Volksinitiative «zur Freihaltung der Festwiese beim Bärenplatz» auf «Nein» gesetzt, wäre das Volk zwar für die Bebauung, aber mit dem bestehenden «Nein» des Verwaltungsgerichtes stehen die Kreuzlinger immer noch ohne rechtsgültiges Bauprojekt da. Ob der Stadtrat Beschwerde beim Bundesgericht einlegt, ist er sich noch nicht sicher. «Wir entscheiden dies nach der Gemeinderatssitzung», sagt Niederberger. Zieht der Stadtrat den Fall weiter ans Bundesgericht, wäre vermutlich der Entscheid noch nicht vor der Volksabstimmung gefällt. Diese kann jedoch nicht warten und muss vor November 2020 beschlossen sein. So tapen die Bevölkerung und die Behörden vor der Abstimmung im Dunkeln.

Seit 29 Jahren versucht Kreuzlingen ein Stadthaus mit angemessenen Räumlichkeiten zu erstellen. Die heutigen Verwaltungsgebäude genügen schon lange nicht mehr den vorschriftsmässigen baulichen und energetischen Anforderungen. Zudem drängt die Zeit, denn bis 2023 müssen alle öffentlichen Gebäude behindertengerecht sein, was die Kreuzlinger Verwaltungsgebäude nicht sind.

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2 thoughts on “Trotz Abstimmung bleibt die Stadthaus-Zukunft ungewiss

  1. Tobias Schneider

    Es braucht gar kein neues Stadthaus und schon gar nicht so ein grosser Neubau. Ebenso geht der Standort „Bärenwiese“ gar nicht! Auch die Leistung der städt. Angestellten rechtfertigen so ein Neubau nicht. Somit soll alles so bleiben wie es ist. Wir können uns die hohen Kosten in diesen schweren Zeit also sparen!

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  2. Bruno Neidhart

    Die Stadt hatte 29 Jahre (!) Zeit, die Verwaltung „baulich, energetisch, behindertengerecht“ zu gestalten – wie und wo auch immer. Das Übel ist, dass die Festwiese überhaupt als „bebaubar“ erklärt wurde. Das weckte Illusionen. Nun sind die 111,3 Meter verwaltungsgerichtlich gescheitert. Die Euphorie, das Ganze durchdrücken zu können, zeigt Risse.

    Eine Bebauungsmöglichkeit der letzten grossen Fläche in der Stadmitte muss ganz aus dem Plan genommen werden. Ein „Ja“ oder „Nein“ zum vorliegenden Projekt reicht für die Zukunft nicht aus. So war es auch beim südlichen, historischen Seeburgpark, als man das Arboretum einer Hochhauseuphorie opfern wollte. Heute werden dort von der Stadt Baumfürungen veranstaltet! Und mit dem Rebfeld wird an die Zeit erinnert, als es in vielen Gebieten der heutigen Stadt Rebfelder und Weintrotten gab. Mit der – beim Seeburgpark – Herausnahme des Baufeldes aus dem Bebauungsplan (durch die Abstimmenden) wurde somit eine sinnvolle Zukunft gestaltet.

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