Mahn- und Betreibungsstopp wird per 19. Juni aufgehoben
Kreuzlingen – Der Bundesrat hebt die ausserordentliche Lage in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie per 19. Juni auf. Ab diesem Datum gelten wieder die regulären Bezugsmassnahmen.
Am 3. April beschloss der Thurgauer Regierungsrat einen generellen Mahn- und Betreibungsstopp für Steuerrechnungen. Die Stadtverwaltung Kreuzlingen hat aufgrund der Corona-Pandemie sämtliche Bezugsmassnahmen ausgesetzt. Mit der Aufhebung der ausserordentlichen Lage per 19. Juni, gelten ab diesem Datum wieder die regulären Bezugsmassnahmen.