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Mit den Lockerungen kommt auch die SwissCovid App

Schweiz – Das Schweizer Nachtleben kommt wieder auf Touren. Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat weitere Lockerungen bekannt gegeben.

Die Home-Office-Ära könnte bald zu Ende sein.  (Bild: Andrea Vieira)

Für das eine oder andere Covid-Taskforce Mitglied des Bundes geht der Bundesrat voreilig bei den Lockerungen vor. Doch die Fallzahlen sind tief, daher hat er bereits vergangenen Freitag ein weiteres grosses Lockerungs-Päckli aufgegeben. Jedoch gelten immer noch die Hygiene- und Abstandsregeln. Wenn diese nicht eingehalten werden können, müssen die Kontaktdaten hinterlegt und auf Empfehlung eine Maske oder ein Visier getragen werden. Ausserdem müssen alle Betriebe immer noch ein Schutzkonzept vorweisen. Die Abstandsregel hat der Bundesrat von zwei Meter auf eineinhalb Meter geändert.

Das Selbe, nur mit mehr Personen
Es hat sich kaum jemand an die Teilnehmerzahl von maximal 30 Personen an Demos gehalten. Daher fällt vermutlich diese Lockerung kaum auf. Seit Samstag, 20. Juni, kann man wieder offiziell mit mehr als nur 30 Mitdemonstranten auf die Strasse gehen und für seine Meinung, Rechte oder Sache kämpfen. Mit der Aufhebung der maximalen Teilnehmerzahl gilt neu an Demonstrationen eine Maskenpflicht.

Auch für Veranstaltungen gibt es seit Montag, 22. Juni, wieder mehr Luft. Bis zu 1000 Personen dürfen zwar auf den Platz, müssen jedoch getrennt werden. Denn es dürfen nicht mehr als 300 Leute miteinander Feiern. Würde dann vielleicht an einem Openair so aussehen: 300 Leute feiern vor der Bühne die Band, währenddessen wären 300 Leute an der Bar, weitere 300 könnten auf dem Zeltplatz ausnüchtern und die übrigen 100 wären bei den Toitois am Anstehen und das im stündlichen Wechsel.

Für Veranstalter, die feste Sitzplätze verkaufen, wie zum Beispiel Openair Kinos oder Theater, reicht es einen Sitz zwischen den Besuchern frei zu lassen. Veranstaltungen jeglicher Art ab 1000 Personen seien ab September wieder möglich – wenn die Fallzahlen tief bleiben. (52 Neuansteckungen Schweiz, acht mehr als am Vortag. Thurgau 2, eine mehr als am Vortag, Stand 25. Juni)

Seit dem 22. Juni dürfen Partylöwen wieder bis in die Morgenstunden abfeiern. Der Bundesrat hat die Polizeistunde um Mitternacht aufgehoben. Auch die Sitzpflicht gehört der Geschichte an, so ist der Weg zur Bar wieder frei.

Ab sofort muss der Arbeitnehmer (egal ob Risikogruppe oder nicht) auch wieder damit rechnen, dass er eine Hose anziehen muss und sich einmal durch die Haare kämmen sollte. Der Bundesrat hat die Home-Office-Empfehlung aufgehoben. Arbeitgeber können selbst entscheiden, ob sie ihre Mitarbeiter zurück an ihren Platz hohlen möchten. Die Arbeiter müssen aber geschützt werden.

Zurück zum Föderalismus
Seit Freitag, 19. Juni, kehrt die Schweiz von der «ausserordentlichen Lage» zur «besonderen Lage» gemäss Epidemiegesetz zurück. Die kantonalen Regierungen können über Massnahmen selbst entscheiden und allenfalls verschärfen. Zum Beispiel empfiehlt der Bundesrat im öffentlichen Verkehr eine Maske zu tragen, die Kantone dürften dies jetzt zur Pflicht machen. So könnte es bei Überquerung einer Kantonsgrenze vom Kondukteur heissen: «Maske bitte», anstatt «Billett bitte». Ausserdem wäre, bei einer zweiten Coronalwelle die Verantwortung, ob Schulen und Läden wieder schliessen oder ganze Gebiete abgeriegelt werden sollen, bei den Kantonen. Wer jedoch die finanzielle Verantwortung trägt, der Bund oder die Kantone, ist noch unklar.

Die Contact Tracing App ist da
Mit den neuen Lockerungen werden vermutlich am Wochenende und in der Nacht mehr Leute unterwegs sein. Daher passt es, dass es seit gestern Donnerstag die SwissCovid App zum Herunterladen gibt. Die App unterstützt das Contact Tracing. Sie meldet dem Besitzer, wenn er mit einer auf Covid-19 positiv getesteten Person in Kontakt war. Nebst dem benötigten Smartphone müssen das Internet und Bluetooth aktiv sein. Natürlich nützt die App nur etwas, wenn sie so viele Leute wie möglich installiert und aktiviert haben. Zudem diskutiert der Bund mit den benachbarten Ländern, um die jeweiligen Contact Tracing Apps zu verbinden.

Meldet die App, dass man mit einer auf Covid-19 positiv getesteten Person Kontakt hatte, rät der Bundesrat sich testen zu lassen, auch wenn noch keine Symptome zu spüren sind. In den 48 Stunden, in denen man auf das Ergebnis wartet, soll man sich selbst in Quarantäne begeben. Die Kosten dieser Tests übernimmt seit neuestem der Bund. Dafür wird ein Zusatzkredit von 288 Millionen Franken beantragt.

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One thought on “Mit den Lockerungen kommt auch die SwissCovid App

  1. B. Kerzenmacher

    Eine dauerhafte Eindämmung von COVID-19 ist schlichtweg nicht möglich. Man kann nur die Kurve flach halten und so Welle um Welle die Immunität erhöhen. Alles andere ist nicht realistisch.

    Antworten

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