Auch der Kanton Thurgau ist vom Maskenrückruf betroffen
Kanton – Der Bund ruft potentiell mikrobiologisch kontaminierte Hygienemasken zurück. Auch der Kanton Thurgau ist vom Rückruf betroffen. Die Masken wurden zum Teil im Rahmen der COVID-19-Pandemiebekämpfung im Thurgau eingesetzt. Betroffene Bezüger werden durch das Amt für Gesundheit direkt kontaktiert. Masken aus dem Detailhandel sind nicht betroffen.
Wie der Bund gestern mitteilte, werden in der Schweiz vorsorglich Masken zurückgerufen, die noch von der Pandemievorsorge von 2007 stammten. Dies da das Labor des Universitätsspitals Genf (HUG) den Bund darüber informiert hat, dass in einer Probe von Schutzmasken eine mikrobiologische Kontamination festgestellt wurde. Dabei handelt es sich um einen Befall eines Schimmelpilzes (Aspergillus fumigatus). Bei früheren Proben wurde keine solche Verunreinigung festgestellt. Die Masken waren zu Beginn der Coronakrise als Sofortmassnahme durch den Bund verschiedenen Grossverbrauchern und Kantonen zur Verfügung gestellt worden.
Diese Masken sind aus dem Bestand des Kantons Thurgau betroffen
Das können Sie tun, wenn Sie solche Masken gekauft haben
Benutzen Sie die Masken nicht. Das Amt für Gesundheit wird in den kommenden Tagen auf die betroffenen Bezüger direkt zugehen. Die potenziell kontaminierten Masken können kostenlos ausgetauscht werden. Dieser Umtausch wird koordiniert, sobald die neuen Maskenbestände beim Kanton eingetroffen sind. Weitere Informationen zum Rückruf finden Sie in der Medienmitteilung des Bundes: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id- 79811.html
Betroffene Bezüger werden direkt kontaktiert
Auch der Kanton Thurgau hat Masken aus diesem Bestand erhalten und ist vom Rückruf betroffen. Die Masken sind zum Teil weiterverteilt worden. Betroffene Bezüger werden im Verlauf der nächsten Woche direkt durch das Amt für Gesundheit kontaktiert. Noch vorhandenes Material aus den potenziell kontaminierten Beständen wird kostenlos ausgetauscht. Dies wird jedoch erst möglich sein, wenn der Kanton die neuen Maskenbestände vom Bund erhalten hat. Die Koordination des Umtausches erfolgt direkt mit den betroffenen Bezügern. Nicht betroffen sind Masken aus dem Detailhandel.
Einen erneuten Lockdown kann man sich sparen. Wenn nach einem neuen Lockdown gelockert wird, geht es eh‘ wieder los. Das kann man beliebig oft wiederholen, denn der Virus ist nicht bekämpfbar. Spätestens mit dem Wiederanlaufen des internationalen Handels wird der Virus wieder in die Länder getragen.