Der Fachstab Pandemie rät zur digitalen Erfassung von Kontaktdaten
Thurgau – Die Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit von Kontakten ist Teil vieler Schutzkonzepte. Die Erfahrung zeigt, dass diese in der Praxis nicht immer gewährleistet ist. Schwer lesbare, fehlerhafte oder falsche Angaben auf handschriftlich ausgefüllten Formularen erschweren das Contact Tracing. Der Fachstab Pandemie rät daher, digitale Lösungen zur Datenerfassung einzusetzen.

Die Rückverfolgbarkeit der Kontakte als Teil der Schutzkonzepte muss gewährleistet werden. (Bild: Welcome to all and thank you for your visit ! ツ/Pixabay)
Viele Schutzkonzepte sehen die Erfassung der Kontaktdaten ihrer Kunden vor. Noch geschieht dies im Thurgau vielfach mittels handschriftlich auszufüllender Listen. Der Fachstab Pandemie rät jedoch davon ab und empfiehlt stattdessen digitale Lösungen zur Erfassung von Kontaktdaten einzusetzen. «Die Erfahrungen haben gezeigt, dass die handschriftliche Erfassung der Kontaktdaten die Rückverfolgbarkeit nicht immer gewährleisten kann», so Regierungsrat Urs Martin, Chef des Departements für Finanzen und Soziales. Sei dies, weil sich Handschriften nicht eindeutig entziffern lassen oder die Angaben fehlerhaft oder falsch sind. Dadurch wird das Contact Tracing erschwert. Eine rasche Kontaktaufnahme mit Kontaktpersonen einer positiv auf COVID-19 getesteten Person ist jedoch wichtig zur Eindämmung weiterer Infektionen.
Rückverfolgbarkeit muss gewährleistet sein
Die Rückverfolgbarkeit der Kontakte als Teil der Schutzkonzepte muss gewährleistet werden. Ist dies nicht der Fall, kann dies eine Schliessung eines Betriebes oder einer Veranstaltung zur Folge haben. In anderen Kantonen wurden die elektronische Erfassung sowie Verifizierung von Kundendaten bereits als verbindlich erklärt. Der Fachstab Pandemie behält sich vor, wenn nötig für den Kanton Thurgau ebenfalls eine elektronische und vor Ort zu verifizierende Erhebung der Kontaktdaten beim Regierungsrat zu beantragen.