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Maskentragepflicht wird nicht ausgeweitet

Thurgau – Die Neuinfektionen im Kanton Thurgau steigen an. Sie entwickeln sich jedoch auf einem tiefen Niveau. Übertragungen finden aktuell mehrheitlich im familiären Umfeld sowie in den Altersgruppen der 30 bis 59-Jährigen statt. Rund 956 Personen sind der Meldepflicht für Rückreisende aus Risikogebieten bereits nachgekommen. 460 von ihnen befinden sich aktuell in Quarantäne. Eine Ausweitung der Maskentragepflicht im öffentlichen Raum und in Schulen ist im Thurgau aktuell nicht angezeigt.

Um die Reiserückkehrer in ihren
Muttersprachen zu erreichen wurde diese in zehn Sprachen umgesetzt. (Bild: zvg)

Die Fallzahlen im Kanton Thurgau waren in den letzten Wochen zwar wieder steigend, jedoch wurden seit Anfang Juli nie mehr als acht Neuansteckungen an einem Tag gemeldet. Die kumulierte Fallentwicklung der positiv getesteten Personen pro 1000 Einwohnerinnen und Einwohner bewegte sich im Juli zwischen den Werten 1.42 und 1.66. Im Rahmen des Contact Tracing hat sich gezeigt, dass sich besonders viele der aktuellsten COVID-19-Fälle im familiären Rahmen und bei privaten Veranstaltungen wie beispielsweise Geburtstags- oder Familienfeste angesteckt haben. Auch kam es zu einer Verlagerung bei der Fallentwicklung nach Altersgruppen. Wurden im Juni noch am meisten Personen in der Altersgruppe 20 bis 29 Jahre positiv getestet, so verlagerte sich das Gros der Neuinfizierten im Juli in die Altersgruppen 30 bis 59 Jahre. Besonderes Gefahrenpotential sieht der Fachstab Pandemie in der Kumulation mehrerer Ansteckungsketten auf einmal sowie im Auftreten eines «Superspreader-Events». Das Contact Tracing im Kanton wurde personell verstärkt.

Vorerst keine Ausweitung der Maskentragepflicht
«Aufgrund der Fallentwicklung und den Übertragungsmustern wird vorerst keine Ausweitung der Maskentragepflicht auf den öffentlich zugänglichen Raum sowie auf Schulen beschlossen», teilt Regierungsrat Urs Martin mit. Der Kanton Thurgau empfiehlt das Tragen einer Maske jedoch überall dort, wo der Abstand von 1.5 Metern nicht eingehalten werden kann sowie generell im Umgang mit Risikogruppen. Während in der Volksschule in Ergänzung zu den bekannten Hygiene- und Schutzmassnahmen keine Masken vorgesehen sind, kann in den Mittel- und Berufsfachschulen das Tragen einer Maske angezeigt sein, wenn aufgrund der Art des Unterrichts eine erhöhte Ansteckungsgefahr besteht. Dies trifft beispielsweise für Unterricht bei engen Platzverhältnissen in einer Werkstatt oder einem Labor zu. Weiterhin gilt es, die Abstands- und Hygieneregeln zu beachten. Nicht nur zum Eigenschutz, sondern auch als Fremdschutz für Kontaktpersonen. Diese einfachen Verhaltensweisen können bereits einen wertvollen Beitrag zur Pandemiebekämpfung leisten. Würde Fallzahlentwicklung es verlangen, würden weitere Massnahmen ergriffen.

Bereits über 900 Reiserückkehrer gemeldet
Im Kanton Thurgau haben sich bereits 956 Reiserückkehrende aus 22 Ländern beim kantonsärztlichen Dienst registriert. Die meisten davon kamen aus Nordmazedonien, Kosovo und Serbien, gefolgt von Bosnien und Herzegowina und den USA. Aktuell befinden sich 460 Reiserückkehrende in Quarantäne. Der Kanton Thurgau hat bisher neun Passagierlisten vom Bundesamt für Gesundheit als Stichproben zur Kontrolle erhalten. Dabei wurden die Angaben von 34 Reiserückkehrenden überprüft. Alle überprüften Passagiere mit Wohnsitz im Thurgau sind der Meldepflicht nachgekommen. Im Hinblick auf das Ende der Sommerferien hat der Kanton in den Sozialen Netzwerken eine mehrsprachige Kampagne lanciert. Um die Reiserückkehrer in ihren Muttersprachen zu erreichen wurde diese in zehn Sprachen umgesetzt. Nebst Deutsch wurden die Beiträge in Albanisch, Arabisch, Bosnisch, Englisch, Mazedonisch, Portugiesisch, Serbisch, Spanisch und Russisch verfasst. Die Kampagne soll die Rückreisenden nochmals für die Quarantänepflicht sensibilisieren. Bisher mussten noch keine Bussen wegen Verstosses gegen die Quarantänepflicht ausgesprochen werden. Ein Verstoss würde vom Amt für Gesundheit bei der Kantonspolizei Thurgau zur Anzeige gebracht und mit einer Busse von bis zu 10’000 Franken geahndet. Das Online-Meldeformular für Personen mit einer Domiziladresse im Kanton Thurgau ist unter «www.gesundheit.tg.ch/rückreise» aufgeschaltet.

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