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Stadträtliche Kommissionen erhalten neue Richtlinien

Kreuzlingen – Per 1. November setzt der Stadtrat gleich mehrere neue Richtlinien für verschiedene stadträtliche Kommissionen in Kraft.

Die Richtlinien treten per 1. November in Kraft. (Bild: Archiv)

Mit den neuen Richtlinien für verschiedene Kommissionen setzte der Stadtrat eine Massnahme um, die Aufgaben, Zweck, Zusammensetzung sowie das Wahlprozedere innerhalb einer Kommission definieren. An seiner letzten Sitzung verabschiedete der Stadtrat die Richtlinien für folgende Kommissionen:

  • Begegnungszentrum DAS TRÖSCH
  • Baukommission
  • Kynologie und Tierschutz
  • Projektsteuerung Energie
  • Schlichtungsbehörde in Mietsachen.

Sie treten per 1. November in Kraft. Die Richtlinien sind auf www.kreuzlingen.ch/Onlineschalter/Reglemente/Verodnungen zu finden.

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