/// Rubrik: Region

Die intakte Landschaft erhalten

Tägerwilen – Über den Uferabschnitt zwischen Gottlieben und Konstanz wird eine Schutzanordnung getroffen. Ziel ist die ungeschmälerte Erhaltung des Flachmoores und Amphienschutzgebietes.

Das Kuhhorn ist im seinem Betrieb von der Schutzanordnung nicht betroffen. (Bild: Kurt Peter)

Die Schutzanordnung für das Gebiet am Seerhein sei das Resultat eines mehrjährigen Prozesses, erklärt der Tägerwiler Gemeindepräsident Markus Thalmann. Die Beteiligten hätten sich seit 2016 getroffen, um die Ziele zu besprechen. Die Massnahmen, die nun auflägen und die dazu gehörende Karte, seien fast deckungsgleich mit dem Zonenplan. «Das ist ein Status Quo, die Gemeinde wird keine Einsprache erheben», sagt Thalmann.

Neu: Alleeschutzzone
Das Schutzziel sei, so heisst es in der Auflage, die ungeschmälerte Erhaltung und die Förderung des Flachmoors und Amphibienlaichgebietes als Lebensraum für seltene, gefährdete und geschützte Tier- und Pflanzenarten. Ebenso deren Lebensgemeinschaften sowie die Erhaltung einer intakten Uferlandschaft. Die Schutzanordnung gilt für die Flächen zwischen Gottlieben und der Landesgrenze. Teilbereiche gehören zum Wasser- und Zugvogelreservat von internationaler Bedeutung «Ermatinger Becken». Die Schutzzone gliedert sich in Kernbereich Moor/Ried, Waldschutzbereich, Spezialnutzungsbereiche und Erholungsbereich. Die Pufferzonen dienen der Sicherung der Schutzzone vor Nährstoffeintrag sowie der ökologischen Aufwertung. Neu ist die Alleeschutzzone, die «nach der unrühmlichen Fällaktion», so Thalmann, in die Schutzanordnung aufgenommen wurde. Eingriffe sind hier nur zugunsten der Sicherheit erlaubt. In der Schutzzone ist unter anderem die Neuerstellung von Bauten, Anlagen und permanenten Zäunen untersagt. Ebenso das Düngen und das Verwenden von Giftstoffen. Das Ansiedeln von standortfremden Tieren und Pflanzen ist untersagt, es herrscht Leinenzwang und ein Velofahrverbot. Zelten, Campieren und Partys sind verboten. Erlaubt bleibt das Baden vom Erholungsbereich aus, also vom Kuhhorn und der Badi. Beide sind in ihrem herkömmlichen Betrieb von der Schutzanordnung nicht betroffen.

Das Amt für Raumentwicklung sorgt in der Schutzzone für Aufsicht, Unterhalt und Pflege sowie für die Abgeltung. Das Forstamt übernimmt diese Aufgaben im Waldschutzbereich. Nach Schutzkonzept haben «Grundeigentümer und Bewirtschafter Anspruch auf angemessene Abgeltung, wenn sie im Interesse des Schutzgebietes eine Leistung ohne entsprechenden wirtschaftlichen Ertrag erbringen».

Kurt Peter

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