Ausländerbeirat transformiert sich
Kreuzlingen – Der Ausländerbeirat heisst neu Migrations- und Integrationsrat (MIR). Der Stadtrat setzt die Kommission und deren Richtlinien per 1. Januar 2021 in Kraft.

Der Stadtrat setzt die Kommission und deren Richtlinien per 1. Januar 2021 in Kraft. (Bild: Free-PhotosPixabay)
Der Stadtrat wird seit dem 1. Januar 2008 vom Ausländerbeirat (ABR) in allen ausländerspezifischen Fragen beraten. Gleichzeitig wurde mit dem ABR die Möglichkeit geschaffen, die ausländische Bevölkerung im Sinne einer Vernehmlassung zu konsultieren, vor allem zu Migrations- und Integrationsthemen. Mit der Überarbeitung des bestehenden Reglements und der Geschäftsordnung im vergangenen Jahr, kam ein Transformationsprozess ins Rollen. Das Resultat ist inhaltlicher und formeller Natur.
Aus ABR wird MIR
Das Gremium heisst neu Migration- und Integrationsrat (MIR). Der Vorsitz der stadträtlichen Kommission obliegt neu dem Stadtpräsidium. Wie bis anhin der ABR, berät der MIR den Stadtrat sowie die städtische Verwaltung bei Anliegen der Kreuzlinger Bevölkerung mit Migrationshintergrund. Weitere Aufgabe sind die im städtischen Leitbild «Integrationspolitik Kreuzlingen» festgelegten Ziele umzusetzen sowie Integrationsprojekte zu organisieren und durchzuführen. Die Anzahl der Mitglieder beläuft sich auf maximal neun Personen (bisher max. 20 Personen).
Die wichtigste Neuerung betrifft jedoch die Zusammensetzung der Kommission: Neu können sich auch Bürgerinnen und Bürgern mit Schweizer Pass (mit Migrationshintergrund) für eine Mitgliedschaft in der Kommission bewerben. Die Anzahl der stimmberechtigten Kommissionsmitglieder ohne Schweizer Pass wird auf mindestens die Hälfte der Mitglieder festgelegt.
Der Inkraftsetzung der Richtlinien des Kommission Migrations- und Integrationsrats (MIR) per 1. Januar 2021 geht die Auflösung des Ausländerbeirats per 31. Dezember voraus.