Härtefallprogramm: Stadtrat interveniert

Kreuzlingen – Vergangene Woche verabschiedete der Regierungsrat des Kantons Thurgau die Verordnung des Härtefallprogramms. Unternehmen, die von Covid-19 besonders betroffen sind, kön-nen zinslose Darlehen beantragen. Davon ausgeschlossen sind 3-Personen-Betriebe. Der Stadtrat appelliert an den Regierungsrat, diesen Entscheid zu korrigieren.
Der Stadtrat bittet den Regierungsrat die Massnahmen zeitnah anzupassen. (Bild: Archiv)
Insgesamt 47.5 Millionen Franken. stellt die Thurgauer Regierung für Unternehmen zur Verfügung. Der Kreuzlinger Stadtrat begrüsst diese Massnahme des Regierungsrats, bedauert jedoch die «300-Stellenprozent-Regelung». Mit dieser Regelung schliesst der Regierungsrat Kleinstunternehmen aus, obwohl diese in unserem Kanton eine …
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