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EKD erteilt grünes Licht

Kreuzlingen – Die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege (EKD) erteilt der Stadt Kreuzlingen für das geplante Gesamtprojekt Neubau eines zentralen Stadthauses, Bau einer Tiefgarage und Neugestaltung der Festwiese grünes Licht. Aus Sicht der EKD ist der Standort gut und richtig. Der Umgebungsschutz zur ehemaligen Klosterkirche ist gewährleistet. Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme mit Zuversicht zur Kenntnis.

Das neue Stadthaus mit Festwiese. (Bild: zvg)

Die EKD kommt auf Basis der Unterlagen sowie den Ergebnissen eines Augenscheins im September 2020 zum Schluss, «dass das Projekt ‚Schlussstein‘ am nordöstlichen Rand der Festwiese mit dem Umgebungsschutz der ehemaligen Klosterkirche grundsätzlich vereinbar ist», schreibt sie in ihrer Stellungnahme. Diese wurde auf Gesuch der Stadt Kreuzlingen vom Amt für Denkmalpflege des Kantons Thurgau im Juli 2020 bei der EKD beantragt. Die EKD empfiehlt dem Stadtrat, beim Projekt folgende Punkte zu prüfen und zu überarbeiten:

  • «Die Sichtbeziehungen vom historischen Ortskern, von der Pestalozzistrasse sowie vom Dreispitzpark zur ehemaligen Klosterkirche sind zu verbessern. Der Laubengang ist filigraner zu gestalten; eine Absenkung des Parkhauses, möglicherweise im Zusammenhang mit dem Stadthaus, sollte zumindest geprüft werden.»
  • «Die Ausdehnung der Tiefgarage sollte ausserhalb der neuen Allee zu liegen kommen, so dass bei zukünftigen Sanierungen der Wurzelbereich der Alleebäume nicht tangiert wird.»
  • «Ein besonderes Augenmerk gebührt der Aussenraumgestaltung; diese muss Aufenthaltsqualitäten auf der Festwiese generieren, aber auch die nötige Intimität für den Friedhof sicherstellen. Es wird der Beizug qualifizierter Landschaftsarchitektinnen bzw. –architekten empfohlen. Notwendige technische Infrastrukturelemente der unterirdischen Einstellhalle sind gut in die Gesamtplanung zu integrieren und sollten keine Aufbauten auf der Festwiese bedingen.»
  • «Die Freihaltung der nicht oberirdisch überbauten Bereiche der Festwiese ist behördenverbindlich festzulegen.»

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme der EKD mit Zuversicht zur Kenntnis. Er hofft, dass die Stimmberechtigten die Ausführungen der EKD bei der Abstimmung über die Volksinitiative «zur Freihaltung der Festwiese beim Bärenplatz» vom 7. März 2021 in ihren Entscheid einbeziehen werden. Stadt- und Gemeinderat empfehlen, die Initiative abzulehnen, um mit den vom Stimmvolk genehmigten Neubau eines zentralen Stadthauses umzusetzen. Die Volksbotschaft wird den Stimmberechtigten ab dem 8. Februar 2021 zugestellt.

Ferner wird der Stadtrat die Empfehlungen der EKD bei der weiteren Bearbeitung des Projekts überprüfen und in der Realisierung miteinbeziehen. Insbesondere bei der Aussengestaltung des heutigen Bärenplatzes, bzw. der Festwiese, stützt der Stadtrat die Meinung der EKD. Mit dem Planungsstopp im September 2019 fror er den Auftrag mit den St. Galler Landschaftsarchitekten Pauli | Stricker GmbH für die Gestaltung der Festwiese ein, um keine weiteren Kosten zu generieren. Zum heutigen Standpunkt kann davon ausgegangen werden, dass die Umsetzung der Empfehlungen der EKD nicht zu Mehrkosten gegenüber dem ursprünglichen Projekt ‚Schlussstein‘ führen wird. Diese Annahme kann dadurch begründet werden, dass es sich bei den von der EKD vorgeschlagenen Massnahmen tendenziell um Reduktionen des Projekts handelt. Der Zeitpunkt, die Anliegen der EKD durch die Landschaftsarchitekten einfliessen zu lassen ist ideal, da es nun um die Präzisierung der Umgebungsgestaltung geht.

Ziel ist es, den heutigen Bärenplatz in eine rund 12’000 m2 grosse Grünfläche umzugestalten. In der Stellungnahme bezeichnet die EKD den heutigen unbebauten Teil des Platzes sogar als eine «hässliche Situation». Die Parkplätze sollen in die Tiefgarage verlegt werden, sodass eine behutsam gestaltete und der Besonderheit des Ortes angemessene Freifläche mit hoher Aufenthaltsqualität entsteht. Dieser neue rundum gefasste Raum wird zur Festwiese. In erster Linie prägt die wertvolle Klosterkirche diesen Freiraum und in geringerem Masse das neue Stadthaus, eine Baumallee und sorgfältig ausgewählte Landschaftselemente werten den neu entstanden Platz zusätzlich auf. So entsteht im Herzen unserer Stadt ein grosszügiges, grünes Zentrum und ein neuer Begegnungsort.

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3 thoughts on “EKD erteilt grünes Licht

  1. J. Hinrichs

    Offenbar hat der Stadtrat immer noch nicht begriffen, dass dieses Projekt auf der Festwiese nicht gebaut werden darf. Das Verwaltungsgericht hat dies ausdrücklich verboten. Ist das nun Ratlosigkeit oder Sturheit?
    J. Hinrichs / bodan

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    1. schiesser

      Nein, das hat der Stadtrat nicht vergessen – weshalb er ja auch mit der weiteren Planung warten will, bis das Baureglement geändert ist. Mit dieser (geplanten) Änderung könnte die Maximallänge von Bauten erhöht werden. Dann hätte auch das Verwaltungsgericht nichts gegen den Neubau einzuwenden – es hat ihn nämlich nur untersagt, weil das städtische Baureglement so lange Bauten nicht zulässt.

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  2. Bruno Neidhart

    Am Projekt des Stadtrates, das vom Verwaltungsgericht als nicht genehmigungsfähig beurteilt wurde, hat sich nun eine weitere auswärtige Institution abgearbeitet (EKD). Dass es abermals zu Einwänden kam, ist erklärbar.

    Nur: Darum geht es nicht!

    Die Sachlage ist viel einfacher:

    Die effektive Frage die sich stellt, ist schlicht mit dem Fokus darauf auszurichten, ob der kreuzlingenprägende, stadtprägende, historisch-kulturelle Freiraum inmitten der Stadt zerstört werden soll – oder nicht.

    Es ist dies der Hintergrund, auf dem sich letztlich das Drama abspielt.

    Antworten

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