Regierungsrat verlängert die kantonalen Massnahmen
Thurgau – Im Dezember hatte der Regierungsrat des Kantons Thurgau beschlossen, die Massnahmen des Bundes punktuell zu verschärfen. Nachdem der Bund per 18. Januar die Verschärfung oder die Verlängerung der schweizweiten Massnahmen beschlossen hat, verlängert der Regierungsrat nun auch die kantonalen Massnahmen bis Ende Februar.

Die weitergehenden kantonalen Massnahmen werden ebenfalls bis am 28. Februar beibehalten. (Bild: Gerd Altman/Pixabay)
Der Bundesrat hat angesichts der angespannten epidemiologischen Lage an seiner Sitzung vom 13. Januar verschiedene Entscheide gefällt. Er hat zum einen die im Dezember beschlossenen Massnahmen um fünf Wochen verlängert: Restaurants, Kulturbetriebe, Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen bleiben bis Ende Februar geschlossen. Zum anderen hat er verschärfte Massnahmen beschlossen, um die Kontakte zu reduzieren: Neu gilt seit Montag, 18. Januar, eine Home-Office-Pflicht, sofern dies aufgrund der Tätigkeit möglich ist, Läden für Güter des nicht-täglichen Bedarfs wurden geschlossen, private Veranstaltungen und Menschenansammlungen sind auf fünf Personen eingeschränkt und der Schutz von besonders gefährdeten Personen am Arbeitsplatz wurde verstärkt. Die Massnahmen sind befristet bis am 28. Februar.
Im Kanton Thurgau galten in einigen Bereichen weitergehende Massnahmen, als sie noch im Dezember 2020 vom Bundesrat angeordnet worden waren. Die Indikatoren zeigen, dass die Massnahmen greifen und das Verhalten der Bevölkerung zu sinkenden Fallzahlen führt. Dennoch ist die Lage im Kanton Thurgau noch immer angespannt und die Zahl der Todesfälle ist nach wie vor hoch. Es gilt zudem, die Ausbreitung der neuen aggressiven Varianten des Covid-Virus zu verhindern. Angesichts dessen hat der Regierungsrat des Kantons Thurgau beschlossen, die weitergehenden kantonalen Massnahmen beizubehalten, soweit sie nicht bereits vom Bund angeordnet sind, und analog den Massnahmen des Bundes bis zum 28. Februar 2021 zu verlängern. So gilt im Kanton Thurgau zusätzlich zu den schweizweiten Massnahmen:
• An Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis (private Veranstaltungen) dürfen maximal fünf Personen aus höchstens zwei verschiedenen Haushalten (Abweichung von Art. 6 Abs. 2 Covid-19-Verordnung besondere Lage) teilnehmen.
• Der Betrieb von Bordellen und Erotiksalons ist verboten.
Ausserdem ruft der Thurgauer Regierungsrat weiterhin dringend dazu auf, sich in Eigenverantwortung zu schützen: «Wir danken der Thurgauer Bevölkerung für ihr eigenverantwortliches Verhalten und das Einhalten der Massnahmen. Wir schaffen es nur gemeinsam, die Fallzahlen zu senken.»
Es war abzusehen. Solche Einschränkungen kann man nur eine gewisse Zeit durchhalten. Insbesondere wenn die Regelungen widersprüchlich und ohne Kontinuität sind. Da nimmt die Risikobereitschaft in der
Bevölkerung wieder zu.
Darf man eigentlich allen, die die Schutzmassnahmen ablehnen und dadurch die Mitbürger einfach mal so in tödliche Gefahr brngen wollen, einen langen qualvollen Coronatod wünschen? Und zwar in den eigenen vier Wänden, um die Intensivbetten in den Spitälern freizuhalten.
Corona ist für diese Leute ja immer noch so weit weg. Wo stände man denn heute ohne die getroffenen Schutzmassnahmen?