Testkäufe zeigen weniger Verstösse
Frauenfeld – Im Herbst 2020 hat das Blaue Kreuz Prävention und Gesundheitsförderung TG/SH in fünf Thurgauer Gemeinden Alkohol- und Tabaktestkäufe durchgeführt. Auch dieses Jahr ist die Verstossquote im Vergleich zum Vorjahr gesunken.
Beim Bier und Wein lag sie bei 18 Prozent und bei Spirituosen bei 12 Prozent. Bei den Tabaktestkäufen gab es gar keine Verstösse. Im schweizweiten Vergleich liegt der Kanton Thurgau damit leicht unter dem Durchschnitt. Ob diese Resultate im Zusammenhang mit den durch die Behörden ergriffenen Covid-Massnahmen stehen, wird sich in den nächsten Jahren weisen. Aus diesem Grund ist das weitere Engagement der Verkaufsstellen und der Gemeinden, welche die Testkäufe veranlassen, weiterhin zentral. Um den Jugendschutz im Kanton Thurgau zu stärken, gibt es neu eine kantonale Webseite: www.jugendschutz-tg.ch.
Im Kanton Thurgau ist der Verkauf von Tabak und Alkohol an unter 16-Jährige und Spirituosen an Minderjährige verboten. Die Durchsetzung dieser Regeln liegt im Kanton Thurgau in der Verantwortung der Gemeinden. Um zu prüfen, ob diese gesetzlichen Bestimmungen durch die Mitarbeitenden im Verkauf und in Gastrobetrieben eingehalten werden, führte das Blaue Kreuz im Herbst 2020 im Auftrag von fünf Gemeinden Alkohol- und Tabaktestkäufe durch. In verschiedenen Verkaufsstellen in diesen fünf Gemeinden versuchten speziell instruierte Jugendliche in Begleitung einer Fachperson Alkohol, Tabak und Spirituosen zu kaufen.
In drei Fällen erfolgreich
In 3 von 17 Fällen (18%) gelang es den unter 16-jährigen Testkäuferinnen und -käufern Alkohol zu kaufen. In 2 von 17 Fällen (12%) waren minderjährige Testkäuferinnen und -käufer beim Kauf von Spirituosen erfolgreich. Beim Tabak gab es keinen widerrechtlichen Verkauf. Der Anteil der wiederrechtlichen Alkoholverkäufe in der Schweiz lag im Jahr 2019 bei rund 20%. Somit liegt der Kanton leicht unter dem schweizerischen Durchschnitt, wobei dieses Jahr einerseits aufgrund der Coronakrise weniger Gemeinden Testkäufe durchführen liessen und somit weniger Verkaufsstellen getestet wurden als in den Vorjahren und andererseits primär kleinere Gemeinden Verkaufsstellen testen liessen. Ob die Abnahme der Verstossquote zum Teil auch auf die durch die Behörden ergriffenen Covid-Massnahmen zurückzuführen ist, ist unklar und wird sich in den nächsten Jahren weisen. Aus diesem Grund ist das Engagement der Gemeinden, welche die Testkäufe veranlassen, sowie der Verkaufsstellen nach wie vor wichtig.
Um den Jugendschutz im Kanton Thurgau zu stärken, gibt es neu eine Webseite: www.jugendschutz-tg.ch. Diese Seite richtet sich primär an Festveranstalter, Gastgewerbe und Detailhandel sowie Gemeinden, aber auch an weitere Interessierte. Die Webseite verweist unter anderem auf die neue ID-App «Jalk ID-Scan». Sie kann kostenlos auf jedes Smartphone heruntergeladen werden und funktioniert wie folgt: Das Verkaufspersonal scannt das Identitätsdokument. Die App zeigt das Resultat innert Sekunden nach einem Ampelsystem an. «Rot»: Es darf gar kein alkoholisches Getränk an den Kunden (unter 16 Jahren) verkauft werden; «Orange»: Der Kunde ist zwischen 16 und 18 Jahre alt und darf gegorene Getränke (Bier, Wein, Apfelwein), aber keine spirituosenhaltigen Getränke kaufen; «Grün»: Der Kunde ist älter als 18 Jahre und darf deshalb alle Arten von alkoholischen Getränken kaufen.