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Kultur und Corona: Unterstützung für den Kultursektor im Kanton Thurgau

Thurgau – Die Corona-Pandemie hat schwerwiegende Auswirkungen auf den Kultursektor. Der Kanton Thurgau konnte im Jahr 2020 Kulturschaffende und Kulturunternehmen mit finanziellen Beiträgen für Corona-bedingte Ausfälle entschädigen und führt die finanzielle Unterstützung für den Kultursektor 2021 fort. Die Mittel dafür stammen je zur Hälfte vom Bund und aus dem kantonalen Lotteriefonds.

Kulturschaffende können voraussichtlich rückwirkend ab 1. November 2020 Ausfallentschädigungen beantragen.. (Bild: Ryan McGuire/Pixabay )

Im vergangenen Jahr (Berechnungszeitraum März bis Oktober) konnten die Kulturakteure im Kanton mit rund 2,5 Millionen Franken für Corona-bedingte Ausfälle entschädigt werden. Basierend auf der COVID-Verordnung Kultur wurden im Kanton Thurgau bis Ende Dezember 153 Gesuche für Ausfallentschädigungen behandelt. 103 dieser Gesuche wurden bewilligt, wovon 61 bewilligte auf Gesuche von Kulturschaffenden und 52 auf Gesuche von Kulturunternehmen fielen. Die zugesprochene Schadenssumme stammt je hälftig aus Mitteln des Bundes und aus dem Lotteriefonds des Kantons Thurgau. Mit den Entschädigungen wurden Ausfälle in allen Kultursparten finanziert. Diese entstanden unter anderem aufgrund von Absagen von Veranstaltungen, durch die Schliessung von Institutionen oder durch den Ausfall von Gagen. Ziel war es, die wirtschaftlichen Auswirkungen von Covid-19 auf die Kultur abzufedern, eine nachhaltige Schädigung der Kulturlandschaft zu verhindern sowie zum Erhalt der kulturellen Vielfalt beizutragen.

Vereinfachtes Verfahren für Kulturschaffende
Dank des COVID-19-Gesetzes können der Bund und die Kantone Kulturunternehmen, Kulturschaffende sowie Kulturvereine im Laienbereich weiterhin mit Finanzhilfen unterstützen. Die Kantone sind für die Umsetzung der Unterstützungsmassnahmen zuständig. Im Kanton Thurgau ansässige Kulturunternehmen und Kulturschaffende können beim kantonalen Kulturamt Ausfallentschädigungen und neu Beiträge für Transformationsprojekte beantragen. Die Schliessung der kulturellen Betriebe ist nicht nur in finanzieller Hinsicht eine grosse Herausforderung, den Kulturunternehmen stellt sich darüber hinaus die Frage, wie sie sich in der neuen Normalität mit ihrem Programm und Angebot ausrichten und wie sie ihr Publikum zurückgewinnen können. Aus diesem Grund gibt es 2021 die Möglichkeit, Gesuche für Transformationsprojekte einzureichen. Damit können Projekte unterstützt werden, welche die Anpassung von Kulturunternehmen und Kulturvereinen an die durch die Covid-19-Epidemie veränderten Verhältnisse bezwecken und die strukturelle Neuausrichtung oder Publikumsgewinnung zum Gegenstand haben.

Kulturschaffende können ebenfalls Ausfallentschädigungen beantragen – voraussichtlich rückwirkend ab 1. November 2020, darüber muss aber das Bundesparlament in der Frühlingssession noch befinden. Im Kantone Thurgau wird für Schäden ab Februar 2021 ein vereinfachtes Verfahren zur Anwendung kommen. Im vereinfachten Verfahren kann der Kanton Thurgau direkt und ohne Berücksichtigung weiterer staatlicher Covid-Ersatzleistungen eine Ausfallentschädigung ausrichten. Dies bedeutet für alle Beteiligten (Kulturschaffende, Ausgleichskasse, Suisseculture Sociale und Kulturamt) weniger Bürokratie und schnellere Entscheidungswege.

Weiterführende Informationen:
Webseite des Kulturamts Thurgau; Dossier Coronavirus https://kulturamt.tg.ch/foerderung/informationen-coronavirus.html/10681

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