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Keine Verlängerung der Vogelgrippe-Massnahmen

Region – Die Lage bei der Vogelgrippe hat sich erwartungsgemäss weiter entspannt. Ein Eintrag der Aviären Influenza in die Hausgeflügelbestände konnte verhindert werden. Die vom Bund und den Kantonen ergriffenen Massnahmen werden daher nicht verlängert. Sie enden somit am 15. März 2021. Das Veterinäramt dankt der Bevölkerung, insbesondere allen Geflügelhalterinnen und Geflügelhaltern, für die Unterstützung bei der Umsetzung der Präventionsmassnahmen.

Aufgrund der aktuellen Lage werden die Massnahmen nicht verlängert. (Bild: Fabio Sommaru/pixelio)

Seit Oktober 2020 wurden in Europa zahlreiche an hochpathogener Aviärer Influenza (HPAI) des Subtyps H5 verstorbene Wildvögel gemeldet. Besonders betroffen waren Gänse, Enten und Schwäne, aber auch Möwen, andere Seevögel und Greifvögel. Viele Mitgliedstaaten der Europäischen Union meldeten auch Ausbrüche der Seuche in Geflügelbetrieben. Am 11. Januar 2021 informierte das Bundesland Baden-Württemberg, dass bei einem in Konstanz verendeten Schwan HPAI des Subtyps H5 nachgewiesen worden war. Am 20. Januar wurde zudem bei einer Krähe in Radolfzell ebenfalls HPAI des Subtyps H5 bestätigt.

Aufgrund dieser Seuchenlage hatte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in Rücksprache mit den zuständigen kantonalen Ämtern tier-seuchenpolizeiliche Kontroll- und Beobachtungsgebiete entlang des schweizerischen Bodensee- und Rheinufers festgelegt und die dazugehörigen Massnahmen je Gebiet bestimmt. Das BLV hat hierzu am 25. Januar die Verordnung über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Aviären Influenza in die schweizerische Geflügelpopulation in Kraft gesetzt, die bis am 15. März 2021 gültig bleibt. Die von den Veterinärdiensten der betroffenen Kantone in der Folge veranlassten Untersuchungen von verendeten Wildvögeln sind weitestgehend negativ ausgefallen. Ein Ausbruch in Hausgeflügelbeständen konnte ganz verhindert werden.

Beim Veterinäramt des Kantons Thurgau sind in dieser Zeit aus der Bevölkerung ins-gesamt 27 Meldungen über tot aufgefundene Wildvögel eingegangen. Bei zehn dieser Vögel wurde in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Bundes eine Beprobung veranlasst. Alle Thurgauer Proben sind negativ ausgefallen.

In Anbetracht dieser Ausgangslage hat der Bund in Rücksprache mit den Kantonen beschlossen, die Massnahmen nicht zu verlängern. Das Veterinäramt begrüsst diesen Entscheid und dankt allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre Unterstützung und aktive Mitwirkung bei der Umsetzung und Einhaltung der Präventionsmassnahmen. Der Dank geht insbesondere an alle betroffenen Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter.

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