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Wider die Plakatflut

Kreuzlingen – Auf die schriftliche Anfrage von Gemeinderat Thomas Pleuler folgte die Überarbeitung der Richtlinien für Reklameanlagen und politische Werbung der Stadt Kreuzlingen. Der Stadtrat setzt die Richtlinie per 1. Juni in Kraft.

Die Richtlinie wurde überarbeitet. (Bild: Falkenpost/Pixabay)

In seiner schriftlichen Anfrage «Wie weiter mit der Plakatflut in Kreuzlingen» vom 28. Februar 2020 wies Gemeinderat Thomas Pleuler auf die starke Zunahme der Plakatierung auf dem Stadtgebiet hin. Auch dem Stadtrat entging diese Entwicklung nicht und beauftragte die Stadtkanzlei, die bestehenden Richtlinien für Reklameanlage und politische Werbung vom 1. Januar 2015 zu überarbeiten.

Nebst einigen redaktionellen Änderungen und zusätzlichen Erläuterungen präzisiert die Richtlinie die Anzahl Plakate, die vor Wahlen oder Abstimmungen aufgehängt werden dürfen. Nicht mehr erlaubt ist der Aushang von Plakaten für politische Werbung entlang des Radwegs an der Bahnhofstrasse.

An seiner Sitzung vom 18. Mai genehmigte der Stadtrat die Richtlinie für Reklameanlage und politische Werbung und setzt sie per 1. Juni in Kraft.

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