«Wir bitten um Geduld»
Kreuzlingen - Die Zahl der Baugesuche stellt Investoren und Private vor eine Geduldsprobe. Trotz personeller Verstärkung: Die zunehmend Zahl und verschiedene gesetzliche Grundlagen führen zu längeren Fristen.
«Vor einem Jahr wurde bereits erklärt, dass während der Massnahmen gegen die Pandemie keine Bauauflagen durchgeführt werden und dass wir unser Personal verstärken», sagte der zuständige Stadtrat Ernst Zülle anlässlich einer Medienkonferenz. Eigentlich hätte die neu geschaffene 50 Prozent-Stelle für eine raschere Erledigung der Verfahren dienen sollen, doch «durch die massive Zunahme der Gesuche müssen wir um Geduld bitten».
Nur kurze Entspannung
Der Bauboom halte weiter an, der Thurgau sei als ländlicher Kanton beliebt, das führe auch zu Bauinvestitionen. Das betreffe nicht nur Neubauten: «Wir verzeichnen mehr Gesuche im Bereich Sanierungen und Renovierungen, was uns gerade im energetischen Bereich sehr freut», erklärt Zülle. Dazu komme, dass während der Coronakrise viele Leute mehr zuhause geblieben seien. «Und damit stieg der Wunsch, nicht nur Um- oder Anbauten in die Wege zu leiten, sondern auch die Umgebung neu zu gestalten».
2020 seien 236 Baugesuche eingegangen, der aktuelle Stand zeige dass bereits über 150 Gesuche in diesem Jahr eingegangen seien. «Damit rechnen wir mit 300 Bewilligungsverfahren bis Ende Jahr, was dem Höchststand aus dem Jahr 2012 mit 328 Gesuchen sehr nahe kommt». 2013 seien Massnahmen eingeführt worden, welche bei kleineren Anlagen kein Baugesuch mehr nötig gemacht hätten, sagte Bausekretär Jean-Marc Vannier. «In diesen Momenten der Entspannung sank die Zahl auf 200».
Früh genug einreichen
Der Trend habe sich 2019 wieder gedreht. «Dazu kommen neue Vorschriften in Bereichen wie Brandschutz, Umgebungsschutz, innere Verdichtung und Naturgefahren. Die Prüfung der Gesuche nimmt deutlich mehr Zeit in Anspruch», sagt Ernst Zülle. Das Ziel der Bauverwaltung sei es, Gesuche in einer Frist von vier bis sechs Monaten erledigt zu haben. Zudem gebe es Rechtsverfahren auf stetig hohem Niveau. Um Einsprachen zu minimieren rät Jean-Marc Vannier, die Vorhaben mit den Nachbarn im Vorfeld zu besprechen. «Wir sind grosszügig, das nützt nichts, wenn der Nachbar nicht lieb ist», bringt er es auf den Punkt.
Gewisse Gesuche müssten vom Kanton bewilligt werden «und da sind uns die Hände gebunden». Die neue Stelleninhabern mit dem 50 Prozent-Pensum werde noch eingearbeitet. Um das Verfahren so schlank wie möglich zu absolvieren rät der Bausekretär, die Beratung in der Bauverwaltung in Anspruch zu nehmen. «Es macht es einfacher, wenn die Unterlagen vollständig und in gewünschter Form vorliegen». Ausserdem sollte die Gesuche möglichst früh vorliegen. Nur so könnten die beiden Bauinspektoren eine optimale Bearbeitung gewährleisten.
Um dem Gesetz zu entsprechen bearbeite die Bauverwaltung derzeit einen Datenstamm von 7000 Personenadressen, die in Kreuzlingen Stockwerkeigentum besässen. «Bei Bauvorhaben wurden bisher die zuständigen Verwaltungen angeschrieben, das reicht aber nicht aus, um die gesetzlichen Voraussetzungen betreffen Information zu erfüllen», erklärt Ernst Zülle.