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Zukunft der Bodensee-Arena

Kreuzlingen - Die einheitlichen Baurechtsverträge mit den Museen und ein Kreditbegehren von 350’000 Franken für eine vertiefte Kostenabrechnung der baulichen Massnahmen Bodensee-Arena stehen am kommenden Donnerstag im Gemeinderat zur Diskussion.

Der Gemeinderat diskutiert wieder einmal über die Bodensee-Arena. (Bild: Kurt Peter)

Wieder einmal steht die Bodensee-Arena auf der Traktandenliste des Gemeinderates. Der Stadtrat beantrag ein Kreditbegehren von 350’000 Franken für die vertiefte Kostenabrechnung der baulichen Massnahmen sowie die Erstellung eines Betriebskonzepts und eines Businessplans für die künftige Nutzung und den Betrieb der Bodensee-Arena.

Brandschutz anpassen

Die strategische Ausrichtung der Bodensee-Arena steht im Zusammenhang mit der Kreuzlinger Ortsplanung. «Die Anlage steht mitten in der Freizeit und Erholungszone Klein Venedig und bleibt weiterhin als mulitfunktionaler Veranstaltungsort bestehen», umschriebt die zuständige Stadträtin Dorena Raggenbass die Situation. Der aktuelle Zustand im Bereich Brandschutz werde verbessert, für 270’000 Franken seien die entsprechenden Massnahmen in Angriff genommen worden.

«Damit wird sichergestellt, dass die Bodensee-Arena in Übereinstimmung mit den Brandschutzvorschriften mit einer Kapazität von bis zu 300 Personen betrieben werden kann». Eine Zustandsanalyse zeige auf, dass die Garderobensituation sehr schlecht sei, so Dorena Raggenbass. Die Gesamtbeurteilung der systemrelevanten Infrastrukturen mache Verbesserungspotenzial deutlich.

Vier Module

«Der Kreditantrag dient der Erstellung einer detaillierten Kostenschätzung von plus/minus zehn Prozent», erklärt die Stadträtin. Die vorliegende Grobkostenschätzung gehe von Gesamtkosten in Höhe von 8,61 Millionen Franken aus, davon allein für Brandschutzmassnahmen 2,08 Millionen. Das Ziel sei es, nach dem Sanierungsmassnahmen wieder mehr als 1000 Personen an Veranstaltungen zuzulassen. Nach Freigabe des Planungskredits seien vier Module vorgehesen.

Modul 1 hat laut Botschaft an den Gemeinderat erste Priorität. Darin enthalten sind die Brandschutzmassnahmen für die Belegung der Halle über 1000 Personen, der Garderobenneubau West bis und mit erstem Obergeschoss, das Betriebkonzept und der Businessplan. Das Foyer Ost und die Trennung der Kundenwege hat zweite Priorität, der Umbau der Obergeschosse hat dritte Priorität und Lageranbau West und Gruppenunterkunft vierte Priorität. «Wir werden dem Gemeinderat und dem Volk schliesslich eine Botschaft vorlegen», sagt Stadtpräsident Thomas Niederberger. «Es wird eine Grundsatzabstimmung über den Betrieb und der Nutzung der Bodensee-Arena».

Einheitliche Verträge

Der Gemeinderat wird am kommenden Donnerstag auch über die neuen Baurechtsverträge mit den Stiftungen Rosenegg, Seemuseum und Bodenseeplanetarium und Sternwarte diskutieren. «Einheitliche Verträge wurden von den drei Stiftungsräten gewünscht», so Dorena Raggenbass. Es gehe dabei um die Baurechtszinsen und die Heimfallregelung. Das vom Souverän 2016 mit grosser Mehrheit genehmigte Museumskonzept sehe eine gemeinsame Arbeit der drei Museen vor, «das funktioniert sehr gut».

Dem Wunsch der Stiftungsräte nach einheitlichen Regelungen sei der Stadtrat sehr gerne entgegengekommen. «So konnten wir alle Verträge auf den neuesten Stand bringe, Form und Rahmen vereinheitlichen». Die neuen Baurechtsverträge sehen vor, dass der Baurechtszins von zwei Franken pro Quadratmeter erlassen wird. Die vorberatende Kommission Allgemeines und Administratives schlage vor, diesen Erlass nicht definitiv, sondern «auf zusehen» hin zu gewähren.

Planungssicherheit

Neu geregelt wird der Heimfall. «Da gibt es den einzigen Unterschied in den Verträgen», so Dorena Raggenbass. Während die Stiftungen Seemuseum und Rosenegg in alten Häusern arbeiteten, habe die Stiftung Bodensee-Planetarium und Sternwarte Kredite aufnehmen müssen, um die Anlagen zu finanzieren. Damit hat die Stadt als Baurechtsgeberin für die heimfallen Bauten und Anlagen Entschädigung zu leisten.

Die Baurechtsverträge sind auf Dauer von 69 Jahren abgeschlossen und «schaffen für die Stiftungen eine Planungssicherheit mit einheitlichen Rahmenbedingungen für den zukünftigen Betrieb der Institutionen».

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