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Vertrauen ist gut, aber …

Tägerwilen - Die Schätzung der Liegenschaft genau unter die Lupe zu nehmen kann sich lohnen. Im Zweifelsfall rät der Hauseigentümerverband, zur Einsprachen, gleichzeitig aber soll das Gespräch statt dem Streit gesucht werden.

Christoph Hübscher hat sich mit Erfolg gewehrt. (Bild: Kurt Peter)

«Es lohnt sich, wenn die Schätzung der Liegenschaft genau kontrolliert wird», sagt Christoph Hübscher. Denn als im Oktober 2020 die Neueinschätzung ins Haus flatterte, staunte er nicht schlecht. 261 Quadratmeter seines Grundstücks befanden sich damals im nicht überbaubaren Gewässerraum und wurden von der Steuerverwaltung Liegenschaften als Bauland klassifiziert. Mit einem Wert von 546 Franken pro Quadratmeter.

Rekurs mit Erfolg

Zusammen mit dem neu festgelegten «Wohnraum auf höchster Stufe» kam die Schätzung aus Frauenfeld auf einen Wert der Liegenschaft in der Dorfzone von fast 700’000 Franken. Dagegen erhob Christoph Hübscher Einsprache, denn «von Wohnraum auf höchster Stufe kann nicht die Rede sein und das Land im Gewässerraum wurde mit 530 Franken bewertet». So wurde die Liegenschaft neu mit 686 000 Franken eingeschätzt.

Es gebe keinen Gegenwert für den als Bauland eingeschätzten Gewässerraum, weil dieser nicht bebaubar sei, erklärt Christoph Hübscher. Also wehrte er sich gegen die zweite Einschätzung, mit Erfolg. Der Gewässerraum wurde, nach mehr als einem halben Jahr Briefwechsel, im Mai diesen Jahres auf realistische fünf Franken pro Quadratmeter eingeschätzt. Damit ergab sich eine Differenz von rund 200’000 Franken zwischen der ersten und der endgültigen Schätzung. «Mit meinem Beispiel will ich alle Betroffenen dazu aufrufen, die Schätzung zu kontrollieren, sich aber auch bei Nachbarn zu informieren und Infos weitergeben».

Bauen verboten

Thomas Dufner, Geschäftsstellenleiter des Thurgauer Hauseigentümerverbandes, sieht ein Problem bei der alle 10 bis 15 Jahre stattfindenden Neueinschätzungen in einer Sparmassnahme des Grossen Rates: «Es gibt keine Schätzungen mehr vor Ort sondern nur aus dem Büro heraus». Bei diesem Fall sei die Sachlage klar: «Der Gewässerraum ist eine überlagernde Zone in der Bauten untersagt sind».

Es lohne sich, die Schätzungen der Steuerverwaltung zu prüfen und gegebenenfalls eine Einsprache zu machen. «Schätzungen haben einen Streubereich, auf die eine oder andere Seite». Dufner empfiehlt, das Gespräch zu suchen: «Im Einvernehmen lasen sich viele Fragen beantworten und es ist besser, Lösungen zu finden, als ein Verfahren anzustreben».

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