Ortsplanungsrevision auf Kurs
Kreuzlingen – Nachdem Erlass der neuen Rahmennutzungsplanung durch den Gemeinderat, ist die Referendumsfrist gegen den Gemeinderatsbeschluss ungenutzt abgelaufen.

Gegen die Einsprache-Entscheide des Stadtrats zur Revision der Rahmennutzungsplanung sind insgesamt neun Rekurse beim DBU eingegangen. (Bild: zvg)
Im Mai 2021 beschloss das Kreuzlinger Parlament den Erlass der neuen Rahmennutzungsplanung (Zonenplan und Baureglement) grossmehrheitlich. Zwischenzeitlich wurde die Planung beim kantonalen Departement für Bau und Umwelt (DBU) zur Genehmigung eingereicht.
Der Stadtrat nimmt erfreut zur Kenntnis, dass gegen den Gemeinderatsbeschluss kein fakultatives Referendum ergriffen wurde. Die dreimonatige Frist hierfür ist am 7. August abgelaufen.
Die Revision der Ortsplanung regelt beispielsweise die haushälterische Bodennutzung und Siedlungsentwicklung nach innen, die Stärkung der Siedlungs- und Freiraumqualitäten, den Erhalt der wertvollen Landschafts- und Naturwerte sowie den Schutz vor Naturgefahren.
Gegen die Einsprache-Entscheide des Stadtrats zur Revision der Rahmennutzungsplanung sind insgesamt neun Rekurse beim DBU eingegangen. Der Kanton wird nun über die Rekurse und die Genehmigung der Planung entscheiden.
Stadtrat Ernst Zülle rechnet mit dem Entscheid des Kantons im kommenden Jahr. Anschliessend wird der Stadtrat die neue Rahmennutzungsplanung in Kraft setzen.
Komplexes Planungsinstrument
Ziel der Ortsplanungs-Revision sind die planerischen und rechtlichen Voraussetzungen für die nötige Verdichtung des Siedlungsraums und den Erhalt von Frei- und Grünräumen zu schaffen, um den Landverbrauch möglichst zu beschränken. Dabei wird der übergeordneten Gesetzgebung wie auch den sich ändernden Bedürfnissen der Grundeigentümer Rechnung getragen. Insgesamt soll damit die Wohn- und Lebensqualität für unsere heutige wie auch künftige Bevölkerung erhalten und nach Möglichkeit verbessert werden.