Verfahren gegen Dr. Alice Weidel eingestellt
Konstanz – Das Verfahren gegen Dr. Alice Weidel, unter anderem wegen Verdachts des Verstosses gegen das Parteiengesetz, wurde eingestellt.
Die Staatsanwaltschaft Konstanz hat das Verfahren gegen Dr. Alice Weidel unter andrem wegen Verdachts des Verstosses gegen das Parteiengesetz unter anderem gemäss § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachtes eingestellt.
Nach der im Raum stehenden Strafvorschrift des § 31d Abs.1 Nr.2 ParteienG wird ausschliesslich der Empfänger einer Spende mit Strafe bedroht, wenn er zu Verschleierungszwecken eine Spende in Teilbeträge zerlegt.
Da aber die überweisende Schweizer Firma die Stückelung in jeweils unter (umgerechnet) 10’000 EUR liegende Tranchen vornahm, käme eine Strafbarkeit der sämtlich auf der Empfängerseite stehenden Beschuldigten nur dann in Betracht, wenn sie bei der Spendenstückelung einvernehmlich mit der Spenderseite zusammengewirkt hätten. Für ein solches kollusives Zusammenwirken haben die Ermittlungen jedoch keine für eine Anklageerhebung hinreichenden Verdachtsmomente ergeben.
Eine Strafbarkeit wegen Untreue i.S.d. § 266 StGB scheidet aus Rechtsgründen aus, da es den Beschuldigten gemäss den zur Tatzeit gültigen Statuten der AfD an der nach höchstrichterlicher Rechtsprechung erforderlichen Vermögensbetreuungspflicht zugunsten der AfD fehlte.