Hafen wird barrierefrei
Kreuzlingen - Im Schifffahrtshafen sind bauliche Massnhamen nötig, um ein barrierefreies Ein- und Aussteigen der grossen Passagierschiffe zu gewährleisten. Geplant sind Schwimmstege, um den Seepegel auszugleichen.

Schwimmstege vor der Hafenmauser sollen ein barrierefreies Ein- und Ausstiegen der Passagierschiffe gewährleisten. (Bild: Sandro Zoller)
FDP-Gemeinderat Fabrizio Ribezzi hatte in einer Interpellation vom Juni 2021 den Stadtrat angefragt, wie im Kursschifffahrtshafen das Behindertengleichstellungsgesetz bis spätestens 31. Dezember 2023 umgesetzt werden kann. «Der Hafen mit seiner vorgelagerten Wullsaueninsel und dem Seeburgpark ist ein Aushängeschild der Stadt», schreibt der Stadtrat zu Beginn seiner Antwort. Entlang der Hafenmauer und am Kopfsteg sind drei Liegeplätze für die Kursschifffahrt, die von der Schweizerischen Bodenseeschifffahrt und der Schifffahrtgesellschaft Untersee und Rhein angefahren werden. «Der schwankende Seepegel hat für die Kursschifffahrt an den anlegestellen zur Folge, dass der Einstig bei Niedrigwasser mitunter sehr steil ist und somit nicht dem Gesetz entspricht», heisst es in der Antwort.
Ausbaggern ist notwendig
Das Gesetz sehe vor, dass der Bundesrat Vorschriften erlasse, um ein behindertengerechtes öffentliches Verkehrssystem sicherzustellen. Alle Bauten, Anlagen und Fahrzeuge müssen gemäss Umsetzungskonzept spätestens bis Ende 2023 angepasst werden. Um dem Gesetz gerecht zu werden, wurden im Juni 2020 erste Gespräche mit Vertretern der Schifffahrtsgesellschaften geführt. Ziel dieser Gespräche sei es gewesen, die Anforderungen an die Bewegungsfläche für Anlege- und Wendemanöver zu kennen.
Die alte Hafenmauer bedarf keiner Sanierung oder Erneuerung, schreibt der Stadtrat auf die entsprechende Frage von Fabrizio Ribezzi. «Damit die Vorgaben des Gesetzes eingehalten werden können, ist ein Schwimmsteg vor der Hafenmauer geplant». Damit würde die Verkehrsfläche für die Schiffe um etwa vier Meter verkleinert, was dazu führe dass bei Ostwind die Schiffe nicht mehr problemlos im Hafen wenden könnten. Um die Reduktion der Verkehrsfläche zu kompensieren, seien auf der Westseite Ausbaggerungen nötig und geplant, zusätzlich müssten einige Dalben versetzt werden.
Varianten geprüft
«Sonstige bauliche Veränderungen, die nichts mit dem Behindertengleichstellungsgesetz zu tun haben, sind noch nicht geplant», hält der Stadtrat weiter fest. Nach der möglichen Aufhebung des Kiesparkplatzes bei der Skateranlage könne der Platz und der Uferbereich im westlichen Hafenbecken neu gestaltet werden. Die Investitionen in Schwimmsteg und Rampe seien notwendig, um einen behindertengerechten Zugang zu den Kursschiffen zu ermöglichen. «Die Kursschifffahrt ist eine bedeutende touristische Attraktion und gehört zu einer Hafenstadt wie Kreuzlingen». Es seien verschiedene Varianten bezüglich Anlegestellen geprüft worden. Die Versetzung der Hafenmauer nach Osten zum Park sei aufgrund des guten Zustands der Mauer und aus Kostengründen verworfen worden. «Somit wurde nur noch die Lösung mit den vorgelagerten Schwimmstegen verfolgt und eine Machbarkeitsstudie erstellt». Durch diese Variante müsse auf der Westseite das Becken etwas ausgegraben werden.
«Dazu wurden die erforderlichen notwendigen Abklärungen für die Bestimmung der Menge des auszubaggernden Materials getroffen», heisst es weiter. Das kantonale Amt für Umwelt habe die Anzahl und Positionen der notwendigen Probeentnahmen definiert. Inzwischen seien an 14 Entnahmestellen Bodenmaterial entnommen, durch ein Labor auf die Zusammensetzung hin untersucht und die entsprechenden Kosten ermittelt worden. «Für diese Arbeiten stehen für 2021 und 2022 150’000 Franken zur Verfügung, zusätzlich sind im Finanzplan 2023 200’000 Franken vorgesehen. Die Ausschreibung der Steganlage erfolgt 2022».