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Aufhebung des Feuerverbots für Gas- und Elektrogrills

Thurgau – Aufgrund der Trockenheit der letzten Wochen gilt seit dem 21. Juli im Kanton Thurgau ein Feuerverbot in Wäldern und in Waldesnähe von 200 Metern sowie ein Verbot für das Abbrennen von Feuerwerken für das ganze Kantonsgebiet. Aufgrund der Regenfälle der vergangenen Tage hat das Departement für Bau und Umwelt beschlossen, den Betrieb von Gas- und Elektrogrills vom Feuerverbot auszunehmen.

(Bild: Holger Langmaier/Pixabay)

Aufgrund der regionalen Niederschläge vom 18. August 2022 sowie den flächendeckenden Regenfällen vom 19. August hat sich die Trockenheitslage in den Wäldern und in den Böden zumindest zurzeit weitestgehend entschärft. Wie lange diese Entspannung anhält, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nur schwer abschätzen. Der Entscheid über die ausgesprochenen Feuerverbote wird in den kommenden Tagen anhand der Wetterprognosen einer Überprüfung unterzogen. Allerdings ist der Betrieb von Gas- und Elektrogrills im Vergleich zum Entfachen der übrigen Feuer und im Vergleich zum Abbrennen von Feuerwerk mit deutlich weniger Risiken verbunden, da es bei diesen Geräten nicht zu einem Funkenflug kommen kann. Aus diesem Grund hat das Departement für Bau und Umwelt am 19. August entschieden, per sofort den Betrieb von Gas- und Elektrogrills von dem am 21. Juli verfügten Feuerverbot auszunehmen. Informationen zur Trockenheit im Thurgau sind auf www.tg.ch/trockenheit aufgeschaltet.

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