Ausbalancierte Lohngleichheit
Kreuzlingen – Bei der Stadt Kreuzlingen verdienen Frauen durchschnittlich 4.7 Prozent weniger als Männer. Der prozentuale Unterschied lässt sich begründen.
Die Stadt Kreuzlingen beschäftigte zum Zeitpunkt der Erhebung insgesamt 202 Mitarbeitende: 90 Frauen und 112 Männer, die in fünf Departementen in unterschiedlichsten Berufsgattungen arbeiten. Grundsätzlich schneidet die Auswertung der Lohngleichheitsanalyse der Stadt besser ab, als es der prozentuale Unterschied suggeriert. Der Grund dafür ist im Analyse-Tool Logib zu finden, das die individuellen Lohnunterschiede zwischen Mann und Frau nicht berücksichtigt.
Das vom Bund zur Verfügung gestellte Programm erfasst die Anzahl der Mitarbeitenden, das Geschlecht, den Lohn, das Dienstalter, die Stellung, das Kompetenzniveau und weitere Parameter der Angestellten. Nicht begründete Lohnunterschiede ordnet das Analysetool aufgrund fehlender Kriterien als «ungeklärt» ein. Deshalb legte der Bund für nicht erfasste Kriterien eine Toleranzschwelle von 5 Prozent fest. Die Differenz von 4.7 Prozent der Löhne zwischen Frauen und Männern bei der Stadtverwaltung Kreuzlingen ist erklärbar und somit der Unschärfe des Analysetools Logib geschuldet.
Logib berücksichtigt beispielsweise keine Pikettzulagen oder Überstunden, die als Zulage vollumfänglich in den Lohn eingerechnet werden. Des Weiteren berücksichtigt das Analysetool keine Erschwerniszulagen, die zu 96.3 Prozent von Männern geleistet werden. Werden die Zulagen nicht berücksichtigt, besteht kein Geschlechtseffekt und die ungeklärte Lohndifferenz beträgt nur noch 2.9 Prozent. Dieser Wert liegt im grünen Bereich. Zudem berücksichtigt die Lohngleichheitsanalyse den individuellen Leistungswert, der im städtischen Lohnsystem ausgewiesen wird, in keinster Weise.
Der Stadtrat nahm das Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse inklusive deren Kontrolle durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer an seiner Sitzung vom 20. September zur Kenntnis. Das Resultat spiegle ein gerechtes Lohnsystem, das Ungleichheiten praktisch verunmögliche. Für den Stadtrat ist die Gleichstellung von Frau und Mann eine Selbstverständlichkeit. In diesem Zusammenhang verweist er auf die auf Bundesebene lancierte «Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor», die er im November 2021 unterzeichnete.
Lohngleichheitsanalyse I
Die Stadt Kreuzlingen berücksichtigte in der Lohngleichheitsanalyse total 202 Mitarbeitende, davon sind 90 Frauen (44.6%) und 112 Männer (55.4 Prozent).Lohngleichheitsanalyse II
Die Revision des Gleichstellungsgesetzes ist am 1. Juli 2020 in Kraft getreten. Damit sind Arbeitgebende ab 100 Mitarbeitenden dazu verpflichtet, innerhalb eines Jahres eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen, diese bis am 30. Juni 2022 von einer unabhängigen Stelle überprüfen zu lassen und die Mitarbeitenden sowie Aktionärinnen und Aktionäre bis spätestens am 30. Juni 2023 über das Ergebnis zu informieren. Das Ziel ist es, den verfassungsrechtlichen Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit durchzusetzen. Dazu stellt der Bund den Arbeitgebenden sein Standard-Analyse-Tool Logib neu als web-basierte Anwendung zur Verfügung. Weitere Informationen zur Lohngleichheit: www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit.