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20 Projekte sollen vom Erlös des Börsengangs profitieren

Thurgau –Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat zuhanden des Grossen Rates die Botschaft über die Verwendung des Erlöses aus der Ausgabe der Partizipationsscheine der Thurgauer Kantonalbank verabschiedet. Aus dem Börsengang der TKB verfügt der Kanton Thurgau über 127.2 Millionen Franken. Der Regierungsrat übernimmt den Vorschlag des Projektkorbs der vorberatenden Kommission mit sieben Gross- und 13 Kleinprojektideen.

(Bild: Pexels/Pixabay)

Aus dem Börsengang der Thurgauer Kantonalbank (TKB) im Jahr 2014 verfügt der Kanton Thurgau als Eigentümer der TKB über besonderes Eigenkapital von 127.2 Millionen Franken. Dieses Kapital wurde mit einem Ausgabenmoratorium bis Ende 2021 belegt. Im November 2019 hat der Grosse Rat den Regierungsrat beauftragt, einen «Bericht über strategische Investitionen der Partizipationserlöse» zu erarbeiten. Im Februar 2020 hat der Regierungsrat das Grundlagenpapier «Verwendung Erlös Partizipationsscheine (PS) der Thurgauer Kantonalbank» genehmigt. Dieses legt die Projektvoraussetzungen und Bewertungskriterien fest, nach denen die Projektideen bewertet wurden. Die Projektvoraussetzungen sehen vor, dass Projektideen als unterstützungswürdig eingestuft werden, die einen Nutzen für die Allgemeinheit stiften, nachhaltig sind und ausserhalb des Bereichs der ordentlichen Staatsaufgaben liegen. Die Bevölkerung war aufgerufen, bis am 30. Juni 2020 Projektideen einzureichen. Dieser Aufruf zeigte breite Wirkung: Es sind 95 vielfältige Projektideen eingereicht worden.

Im Herbst 2020 hat der Regierungsrat eine interdepartementale Projektgruppe eingesetzt, welche die eingereichten Projektideen in einem strukturierten und transparenten Prozess entlang den Projektvoraussetzungen und Bewertungskriterien bewertet hat. Die aus den 95 Projektideen von der Projektgruppe am besten bewerteten und zur Förderung empfohlenen Projektideen teilten sich in vier Grossprojekte (Fördersumme > 2 Millionen Franken) und zehn Kleinprojekte (Fördersumme < 2 Millionen Franken) auf. Der Regierungsrat hatte den Bericht dem Grossen Rat unverändert vorgelegt. Er hatte dabei betont, dass die parlamentarische Diskussion zu einem Gesamtpaket führen soll, welche die regionale Verteilung der Projekte im Kanton, die Höhe der Fördersumme, die Projektreife oder die Abwägung von Projekten mit ähnlichem Inhalt gebührend berücksichtigt.

In der Folge bildete der Grosse Rat eine vorberatende Spezialkommission, die während eines Jahres den Bericht der Regierung vertieft analysierte, politische Akzente setzte und die Projektideen genauer prüfte. Die Kommission gewichtete gewisse Bewertungskriterien anders und liess sich sieben Grossprojektideen zwecks genauerer Einschätzung von den projekteinreichenden Organisationen präsentieren. Anschliessend hat die Kommission den Projektkorb unter regionalpolitischen Gesichtspunkten komplettiert und gleichzeitig die maximale Fördersumme pro Projektidee auf 20 Millionen Franken begrenzt. Das Resultat ist ein Projektkorb mit 7 Grossprojekten und 13 Kleinprojekten. Der Grosse Rat hat diesen Bericht im August 2022 beraten und positiv aufgenommen.

Projekte mit unterschiedlicher Reife
Der Regierungsrat übernimmt den von der grossrätlichen Kommission erarbeiteten und vom Grossen Rat für gut befundenen Projektkorb und legt dem Grossen Rat die entsprechende Botschaft vor. Die Volksabstimmung ist für den 18. Juni 2023 vorgesehen. Die Projektideen weisen einen unterschiedlichen Reifegrad auf. Das ist bei der Realisierung der Projektideen zu berücksichtigen. Eine positive Volksabstimmung vorausgesetzt, können ausgereifte Projektideen relativ rasch realisiert werden, während Projektideen mit einem tiefen Konkretisierungsgrad in einem ersten Schritt detailliert ausgearbeitet werden müssen. Fördermittel werden erst freigegeben, wenn die Umsetzung einer Projektidee unter Berücksichtigung aller rechtlichen und sonstigen Voraussetzungen tatsächlich erfolgen kann. Es ist Sache der projekteinreichenden Organisationen, die entsprechenden Nachweise zu erbringen. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt mittels Beitragszahlungen in geeigneten Tranchen, abhängig vom Fortschritt der Umsetzung. Um dies sicherzustellen, ist im Rahmen des Umsetzungscontrollings ein Gesamtkonzept nötig, das die politische und fachliche Verantwortung berücksichtigt und die adäquate Verwendung der Fördermittel gewährleistet. Für das Umsetzungscontrolling soll ein Trägerverein gegründet werden, der eine Geschäftsstelle mit einer Geschäftsführung, einem Sekretariat und Expertengruppen betreibt. Dies Geschäftsstelle fungiert als Ansprechstelle für die projektumsetzenden Organisationen.

Gesprochene Fördermittel, die nicht in Anspruch genommen werden, stehen weiterhin zur Förderung von Innovationen, zukunftsträchtigen Ideen und privaten Initiativen zur Verfügung. Der Regierungsrat befindet darüber zum gegebenen Zeitpunkt im Rahmen des Budgetprozesses.

Die Botschaft geht nun an den Grossen Rat. Voraussichtlich am 18. Juni 2023 sollen die Thurgauer Stimmberechtigten über die Vorlage abstimmen. Bei einer Ablehnung der Vorlage werden die Mittel in das freie Eigenkapital überführt.

(Tabelle: Infodienst Thurgau)

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