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Einbürgerung beginnt mit Vorabklärung

Kreuzlingen – Ausländische Staatsangehörige, die sich in Kreuzlingen einbürgern lassen möchten, steht neu eine Online-Vorabklärung zur Verfügung.

(Bild: Archiv)

Personen, die das Bürgerrecht der Stadt Kreuzlingen erlangen möchten, haben bereits bei Einreichung ihres Gesuchs zahlreiche Voraussetzungen zu erfüllen. Mit der Überarbeitung des Bürgerrechtsgesetzes, das seit dem 1. Januar 2018 in Kraft ist, wurde das Einbürgerungsverfahren auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene aktualisiert.

Ab sofort können ausländische Staatsbürgerinnen und Staatbürger online überprüfen, ob sie die Voraussetzungen für eine ordentliche Einbürgerung erfüllen. Auf www.kreuzlingen.ch/inhalt/einbuergerungsverfahren-hinweise kann die anonyme Online-Umfrage mit insgesamt elf Fragen gestartet werden. Sind die Voraussetzungen erfüllt, können ein Gesuchsformular, Lernunterlagen für den schriftlichen Wissenstest sowie die Broschüre «Information zur Einbürgerung» bestellt werden.

Mit diesem neuen Service optimiert die Stadtkanzlei den Einbürgerungsprozess. Die Mitarbeitenden stehen selbstverständlich auch weiterhin für persönliche Gespräche per Telefon oder am Schalter zur Verfügung.

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