Regierungsrat lehnt Stimmrechtsalter 16 ab
Thurgau – Der Regierungsrat des Kantons Thurgau lehnt die vorgeschlagene Änderung der Bundesverfassung mit der Einführung des Stimmrechtsalters 16 für das aktive Stimm- und Wahlrecht in eidgenössischen Angelegenheiten ab.
Die staatspolitische Kommission des Nationalrats schlägt basierend auf einem politischen Vorstoss vor, die Bundesverfassung so zu ändern, dass das aktive Stimm- und Wahlrechtsalter von 18 auf 16 Jahre gesenkt wird. Das Mindestalter für die Wählbarkeit in politische Ämter und an das Bundesgericht soll hingegen bei 18 Altersjahren belassen werden.
Der Regierungsrat anerkennt die Wichtigkeit, dass junge Menschen an die Politik herangeführt werden und mit der Volljährigkeit im besten Fall zahlreich an Abstimmungen und Wahlen teilnehmen. Er lehnt den Vorschlag der Kommission aber ab, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort. Bereits unter dem heute geltenden Recht sei es möglich, dass sich Jugendliche auf kommunaler Ebene zu politischen Themen beziehungsweise zu kommunalen Sachgeschäften äusserten und ihre Meinung beispielsweise an Gemeindeversammlungen einbringen könnten. Im Kanton Thurgau machen 17 Politische Gemeinden davon Gebrauch. Zudem gebe es zahlreiche weitere Projekte (Jugendparlamente, Jungparteien etc.), die junge Menschen für die Politik interessieren wollten und bei denen sie sich bereits auf Bundesebene und auch auf kantonaler Ebene politisch einbringen könnten.
Der Regierungsrat erachtet aber die jetzige Systematik der Rechtsordnung und die Einheitlichkeit der zivilrechtlichen Volljährigkeit und des Stimm- und Wahlrechtsalters als richtig. Auch die einheitliche Anwendung des aktiven und passiven Stimm- und Wahlrechts für eidgenössische und kantonale Angelegenheiten sei klar und nachvollziehbar. Das Stimmrechtsalter sei deshalb bei 18 Jahren zu belassen.