Wasserkraft soll vermehrt gefördert werden
Thurgau – Der Regierungsrat des Kantons Thurgau unterstützt die vorgeschlagenen Änderungen verschiedener Verordnungen im Bereich Energie. Künftig sollen zum Beispiel auch kleinere Wasserkraftanlagen von den Investitionsbeiträgen profitieren. Der Kanton ist derzeit auch daran, eine Strategie mit dem Titel «Gewährleistung einer nachhaltigen Energieproduktion aus Wasserkraft im Kanton Thurgau» zu erarbeiten.
Der Bund will im Bereich Energie verschiedene Verordnungen revidieren. Dabei handelt es sich um die Energieeffizienzverordnung, die Energieförderungsverordnung, die Rohrleitungsverordnung und die Verordnung über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung. Der Regierungsrat ist mit den Verordnungsänderungen einverstanden, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation.
Die rund 20 kleinen und mittleren Wasserkraftwerke tragen zurzeit rund einen Fünftel zur erneuerbaren Stromerzeugung des Kantons Thurgau bei. Die Problematik, dass die mit öffentlichen Mitteln sanierten kleinen Wasserkraftwerke den Betrieb aufgrund ungenügender Wirtschaftlichkeit einstellen müssen, ist dem Regierungsrat bewusst. Der Kanton Thurgau ist deshalb aktuell dabei, unter dem Titel «Gewährleistung einer nachhaltigen Energieproduktion aus Wasserkraft im Kanton Thurgau», eine Strategie zu erarbeiten. Erklärtes Ziel ist es, die bestehende Produktion mindestens zu halten. Das Auslaufen von bestehenden Förderinstrumenten, die Umsetzung der Schutzvorschriften bei Konzessionserneuerungen sowie die Ablösung der ehehaften Rechte stellt die Kraftwerkbetreiber vor grosse Herausforderungen. Mit verschiedenen Massnahmen, wie beispielsweise dem Verzicht auf die Heimfallverzichtsentschädigung, soll der langfristige Betrieb der bestehenden Wasserkraftwerke gestützt werden. In diesem Sinne begrüsst es der Regierungsrat, wenn kleine Wasserkraftanlagen von den Investitionsbeiträgen ebenfalls profitieren und so die Gleichbehandlung mit Anlagen mit einer Leistung von mehr als 300 kW gewährleistet ist.
Die Revision der Verordnung über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung bezeichnet der Regierungsrat als wichtigen Meilenstein, entsprechend begrüsst er den Wechsel von einer Jahres- auf eine Quartalsbetrachtung. Die quartalsweise Sicht trage der effektiven Situation auf dem Strommarkt Rechnung. Es sei davon auszugehen, dass die Herkunftsnachweise (HKN) für die Quartale vier und eins an Wert gewännen, die HKN für die übrigen Quartale an Wert verlören. Auf der anderen Seite würden Anlagen mit einem vergleichsweise hohen Winterstromanteil attraktiver, was im Hinblick auf die angespannte Versorgungslage in den Wintermonaten als positiv und wichtig gewertet werden müsse. Anlagenbesitzer mit einem hohen Sommerstromanteil werden laut Regierungsrat ihren Eigenverbrauch stärker optimieren. Die Nachfrage nach individuellen oder Quartierspeicherlösungen werde daher steigen. Dies sei im Hinblick auf die Versorgungssicherheit und Netzstabilität ebenfalls zu begrüssen.