/// Rubrik: Region | Topaktuell

Regierungsrat genehmigt zwei Verordnungen betreffend Personal

Thurgau – Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Änderung der Besoldungsverordnung genehmigt. Dabei geht es unter anderem um die Anpassungen im jährlichen Mitarbeitergespräch, die Leistungs- und Anerkennungsprämien oder die Meldepflichten bei Krankheit und Unfall. Zudem hat der Regierungsrat die Rechtsstellungsverordnung und damit auch die Weisungen für die Annahme von Geschenken und Einladungen genehmigt.

(Bild: Fox/Pexels)

In der Besoldungsverordnung werden die Anpassungen, die der Grosse Rat in seiner Schlussfassung vom 31. August verabschiedet hat, umgesetzt. Die Teilrevision bot zudem Gelegenheit, aufgrund von Erfahrungen aus der Praxis weitere Anpassungen in verschiedenen Teilbereichen der personalrechtlichen Grundlagen vorzusehen. Der Verordnungsentwurf wurde in einem Vernehmlassungsverfahren zur Diskussion gestellt. Die Stellungnahmen wurden ausgewertet und deren zielführende Anliegen berücksichtigt.

Per 1. Januar wurde das Führungsinstrument Zielvereinbarung, Beurteilung und Förderung (ZBF) angepasst. Nebst dem Wechsel auf eine Fünfer-Beurteilungsskala werden die Qualifikationen gemäss den aktualisierten Bestimmungen direkt im Wortlaut zum Ausdruck gebracht. Entsprechend hat der Regierungsrat nun auch die Verordnung angepasst. Gestrichen wurden hingegen das Ideenmanagement und die in diesem Zusammenhang vorgesehene Anerkennungsprämie.

Im Zusammenhang mit dem Vollzug des Kranken- und Unfalllohnes hat die Praxis gezeigt, dass nicht nur bei Abwesenheiten, die ununterbrochen länger als einen Monat dauern, ein Kranken- oder Unfalllohn erfasst wird. Auch bei kürzeren, wiederholt auftretenden krankheits- oder unfallbedingten Abwesenheiten wird die Einleitung eines Case Managements geprüft und erfolgt die Eröffnung eines Kranken- oder Unfalllohnes durch das Lohnbüro. Die Meldepflichten bei Krankheit oder Unfall wurden entsprechend angepasst. Die Vorschrift, wonach die Anstellungsinstanz ihre Mitarbeiterin oder ihren Mitarbeiter bereits nach sechs Monaten Kranken- oder Unfalllohnbezug bei der Pensionskasse melden sollte, ist zudem nicht mehr praxisgemäss. Folglich wurde die Meldepflicht der Anstellungsinstanz aus der Bestimmung gestrichen.

Da die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Altersgruppe 21 bis 49 Jahre künftig zwei zusätzliche Ferientage erhalten, wurde der Stundenteiler zur Berechnung der Sollstunden angepasst. Aufgrund der anhaltenden Situation bezüglich Treibstoffkosten wurde zudem die im April beschlossene temporäre Erhöhung der Kilometerentschädigung für Dienstfahrten mit dem privaten Auto bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.

Die Annahme von Geschenken und Einladungen ist verboten
Die Erhöhung der Anzahl Ferientage für die 21- bis 49-Jährigen wurde auch in der Verordnung über die Rechtsstellung des Staatspersonals und der Verordnung über die Rechtsstellung der Lehrpersonen an den Volksschulen vollzogen. Neu geregelt wurde das Verbot zur Annahme von Geschenken, Einladungen und anderen Vorteilen. Es ist Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern untersagt, Geschenke, Einladungen oder andere Vorteile, die im Zusammenhang mit ihrer Diensterfüllung stehen oder stehen könnten, für sich oder andere Personen zu beanspruchen, anzunehmen oder sich versprechen zu lassen. Von diesem Verbot ausgenommen ist die Annahme von Höflichkeitsgeschenken bis zu einem Wert von 100 Franken (zum Beispiel Kundenpräsent zu Weihnachten). Die Annahme von Einladungen ist erlaubt, wenn diese im dienstlichen Interesse sind und Informations-, Weiterbildungs- oder Vernetzungszwecken dienen und wenn auf darüberhinausgehende Rahmenprogrammpunkte verzichtet wird. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an einem Vergabeverfahren mitwirken, unterliegen restriktiveren Regelungen. Das Geschenkannahmeverbot wird in einer internen Weisung konkretisiert, um einen einheitlichen Vollzug sicherzustellen.

Share Button

Weitere Artikel aus der Rubrik Region

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert