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Neues Hafenreglement tritt per 1. Januar 2023 in Kraft

Kreuzlingen – Per 1. Januar 2023 tritt das überarbeitete Hafenreglement in Kraft. Mit dem neuen Regel-werk in Einklang gebracht wurden auch die Verordnung und der Gebührentarif.

Hafen Kreuzlingen. (Bild: zvg)

Am 8. September genehmigte das Kreuzlinger Parlament die Totalrevision des Hafenreglements. Mit dem ungenutzten Ablauf der Referendumsfrist am 9. Dezember, setzte der Stadtrat an seiner letzten Sitzung in diesem Jahr das Reglement in Kraft und genehmigte die neue Verordnung und den Gebührentarif per 1. Januar 2023.

Die Dateien für den Download befinden sich hier: Hafenreglement

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