Botschaft zum Krankversicherungsgesetz verabschiedet
Thurgau – Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat zuhanden des Grossen Rates die Botschaft zur Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung verabschiedet. Dabei geht es um den Vollzug der Prämienzahlungspflicht und die Konkretisierung der Ausbildungsverpflichtung im Zusammenhang mit der Umsetzung der Pflegeinitiative.
Im Frühjahr 2022 hat das Bundesparlament die Bestimmungen zur Liste säumiger Prämienzahler im eidgenössischen Krankenversicherungsgesetz angepasst und die Zulässigkeit einer solchen Liste zum wiederholten Mal bestätigt. Entsprechend unterbreitet der Regierungsrat dem Grossen Rat eine Botschaft, mit der die Bestimmungen auf kantonaler Ebene von der Verordnung in ein Gesetz überführt werden sollen. Zuvor hatte der Regierungsrat seinen Vorschlag in eine externe Vernehmlassung gegeben.
Per 31. Dezember 2015 waren im Kanton Thurgau 8’786 aktive Leistungsaufschübe erfasst. Aufgrund der konsequenten Umsetzung der Liste der säumigen Prämienzahler und einem begleitenden Case Management sank die Zahl der aktiven Leistungsaufschübe bis Ende 2021 auf 4’688. Die Liste säumiger Prämienzahler ist daher aus Sicht des Regierungsrats ein wichtiges Instrument, damit die Gemeinden ein erfolgreiches Case Management durchführen können, weil sie frühzeitig von schwierigen Situationen erfahren und rasch die erforderliche Unterstützung organisieren können. Jede Gemeinde ist verpflichtet, ein Case Management zu betreiben. Das Ziel ist, gemeinsam mit der versicherten Person eine nachhaltige Lösung zu finden und bei Bedarf vor der Verschlimmerung einer Situation die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten (Budgetberatung, Einkommensverwaltung, Steuererklärung ausfüllen, Suchtberatung, Alimentenzahlungen sicherstellen, IV- oder EL-Anmeldung ausfüllen etc.).
Der Thurgau als Pionierkanton
Eine weitere Änderung betrifft die Umsetzung der Pflegeinitiative. Diese wird primär auf Bundesebene vorangetrieben. Der Kanton Thurgau setzt aber bereits erste Elemente um, indem für Spitxenorganisationen eine Ausbildungsverpflichtung geschaffen und die bestehende Ausbildungsverpflichtung für Listenspitäler ergänzt wird. Für Pflegeheime besteht eine Ausbildungsverpflichtung seit 2020. Bei der Förderung der Ausbildung gilt der Kanton Thurgau dank verschiedener Förder- und Wiedereinstiegsprogramme als Pionierkanton. Die vorgeschlagene Ausweitung der Ausbildungsverpflichtung ist ein weiterer Schritt zur Bekämpfung des Pflegefachkräftemangels. Die Bestimmungen zur Ausbildungsverpflichtung waren nicht Gegenstand einer Vernehmlassung. Nach der klaren Annahme der Volksinitiative «für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» am 28. November 2021 und dem sich akzentuierenden Personalmangel in der Pflege ist die rasche Ausweitung der Ausbildungsverpflichtung aber ein notwendiger Schritt zur unverzüglichen Umsetzung der Pflegeinitiative.