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Aktualisierte Grundlage für die Kinder-, Jugend- und Familienpolitik 2023−2027

Thurgau – Die Rahmenbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien im Kanton Thurgau sollen weiter verbessert werden. Der Regierungsrat hat ein Folgekonzept für ein koordiniertes Vorgehen in der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik für die Jahre 2023 bis 2027 genehmigt und zur Umsetzung freigegeben.

(Bild: Charles McArthur/Pixabay)

Das aktualisierte Konzept gibt einen Überblick über die vielfältigen Aktivitäten im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik im Kanton Thurgau und zeigt auf, welche Ziele und Massnahmen in den kommenden Jahren im Vordergrund stehen. Basis des Folgekonzepts 2023–2027 bilden das «Konzept Frühe Förderung Kanton Thurgau 2020–2024» und das bisherige «Konzept für ein koordiniertes Vorgehen in der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik 2018–2022». Dabei wird Bewährtes fortgeführt und weiterentwickelt.

Im Konzept 2023–2027 werden 30 Massnahmen folgenden vier Themenfeldern zugeordnet: Familien, Eltern, Kinder und Jugendliche sowie Frühe Förderung. Zusätzlich wurden sechs grundlegende Aufgaben und Massnahmen festgehalten, die für alle vier Themenfelder bedeutsam sind. Für die Umsetzung dieser Massnahmen ist primär die kantonale Fachstelle für Kinder-, Jugend- und Familienfragen (KJF) verantwortlich. Der Vernetzung und Koordination privater und staatlicher Angebote wird weiterhin grosse Bedeutung beigemessen. Zudem ist die enge Zusammenarbeit mit den Gemeinden (Politische Gemeinden, Schulgemeinden, Kirchgemeinden) wichtig, weil viele Aufgabenfelder im Bereich Kind, Jugend und Familie in deren Zuständigkeit fallen.

Für die Umsetzung des Konzepts 2023−2027 ergeben sich für den Kanton Gesamtkosten von 667’000 Franken pro Jahr. Zusätzlich beteiligen sich der Lotteriefonds mit jährlich 200’000 Franken sowie das Kantonale Integrationsprogramm KIP 2bis und voraussichtlich KIP 3 mit jährlich 130’000 Franken an der Umsetzung des Konzepts. Die bisherige Dotation für die Fachstelle KJF von total 150 Stellenprozenten wird beibehalten.

Kantonale Fachstelle für Kinder-, Jugend- und Familienfragen (KJF)
Die Fachstelle KJF setzt sich dafür ein, die Rahmenbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien im Kanton Thurgau weiter zu verbessern. Dabei stehen das Wohlergehen der Kinder und Jugendlichen, der Schutz und die Förderung der Familien sowie die Anerkennung ihrer Leistungen im Vordergrund. Die Vernetzung und Koordination sowohl privater als auch staatlicher Angebote in diesen Bereichen gehören zu den Kernaufgaben der Fachstelle.

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